Aktuelles aus dem Bereich
Endlich ist er da, der Praxisleitfaden Großwärmepumpen in der Fernwärme
Frankfurt am Main, 23. Juni 2020
Der von uns erstellte "Praxisleitfaden Großwärmepumpen" soll allen Energieversorgern als Werkzeug dienen, sich intensiv mit der Thematik der Großwärmepumpen in der Fernwärme auseinandersetzen zu können und gibt dabei gleichzeitig wichtige Hinweise. Schritt für Schritt wird der Leser mit der Technologie vertraut gemacht, lernt Chancen und Herausforderungen kennen und erhält Tipps aus der Praxis, sowie weiterführende Informationen.
Weitere Infos finden Sie hier.
Die TAB Wärmeeinbindung wurde veröffentlicht – eine Zusammenarbeit zwischen EK BHKW und EK Kundenanlagen
Frankfurt am Main, 18. Juni 2020Das Arbeitsblatt AGFW FW 315 - TAB-Wärmeeinbindung - Technische Anschlussbedingungen für die Übergabe von Wärme aus kundenbetriebenen Wärmeerzeugungsanlagen bis 500 kW in Fernwärmenetz fasst als Vorlage zur Erstellung eigener Technischer Anschlussbedingungen (TAB) die technischen und qualitativen Mindeststandards zusammen, die im Fall der Wärmeabgabe aus kundenbetriebenen Wärmeerzeugungsanlagen an Fernwärmenetz zu beachten sind.
Das Arbeitsblatt kann HIER bezogen werden.
Neues Seminar: Dekarbonisierung der Fernwärme mit erneuerbaren Energie und Sektorkopplung
am 3. September 2020 in MainzWeitere Informationen zum Seminar, sowie das Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Neues Seminar: "Einsatzoptimierung in der Fernwärmeerzeugung - strategisch und digital"
am 12. und 13. November 2019 in BerlinWeitere Informationen zum Seminar, sowie das Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Veröffentlicht: Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
Frankfurt am Main, 01. Juli 2019Nach dem das Bundesministerium für Finanzen am 27. Oktober 2018 den Referentenentwurf zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiung sowie zu Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschhriften vorgelegt hat, wurde am 27. Februar 2019 der Regierungsentwurf veröffentlicht.
Am 22. Juni 2019 wurde nun das neue Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz tritt erst nach beihilferechtlicher Genehmigung der Europäischen Kommission in Kraft, dies wird gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Der AGFW hatte zusammen mit dem VfW - die führende Interessensvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen - und dem B.KWK - Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung - am 12. November 2018 bereits zu dem Referentenentwurf Stellung genommen (zur Erinnerung siehe weiter unten). Nach Betrachtung des jetzigen Gesetzesentwurfs wird deutlich, dass die Stellungnahme Ihren Zweck erfüllt hat und vorgeschlagene Änderungen im Gesetzesentwurf berücksichtigt wurden, und wir für Sie einen Erfolg verzeichnen können.
Neue Immissionsschutzverordnung ist in Kraft getreten
Frankfurt am Main, 24. Juni 2019Nach langem Warten wurde am 19. Juni die neue Verordnung, die 44. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (44. BImSchV), im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Diese legt Emissionsgrenzwerte für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen zur Strom- und/oder Wärmeerzeugung festlegt. Dabei handelt es sich vornehmlich um Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung zwischen 1 und 50 MW (brennstoffunabhängig, ausgenommen Abfall), einschließlich Verbrennungsmotoren und Gasturbinen. Damit löst die 44. BImSchV größtenteils die seit 2002 unveränderte Verwaltungsvorschrift „Technische Anleitung Luft“ (TA Luft) ab, in der bisher die Emissionsgrenzwerte für genehmigungsbedürftige Anlagen der Leistungsklasse festgelegt wurden.
Lesen Sie hier u.a. was sich geändert hat.
Die letzte Stellungnahme des AGFW zusammen mit dem B.KWK zu dem Thema finden Sie hier.
Startschuss für das Marktstammdatenregister
Frankfurt am Main, 29. Januar 2019Am 31.01.2019 ist es soweit, der offizielle Startschuss für das lang erwarteten Markstammdatenregister - kurz MaStR - wird geben und das Web-Portal des MaStR wird in Betrieb genommen.
Das wichtigste für Sie in Kürze:
Wofür ist das Register gut?
[+]Das Marktstammdatenregister ist ein behördliches Register der Bundesnetzagentur, in dem sich alle Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren können. So werde alle Akteure in deren Marktfunktion und mit deren Stammdaten an zentraler Stelle erfasst. In diesem Register werden in Zukunft wichtige Daten über Erzeugungsanlagen, insallierte Leistung, Netzbetreiber, Verbrauchsanlagen und viele mehr in hoher Datenqualität öffentlich zur Verfügung stehen.
Muss ich mich registrieren?
[+]Ja, wenn Sie eine der folgenden Marktrollen übernehmen: Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Bilanzkreisverantwortliche, Stromlieferanten, Transportkunden, REMIT-Akteure, Börsen und OTC-Plattformen und Behörden.
Alle anderen Unternehmen mit Bezug zum Gas- oder Strommarkt können sich registrieren, sind dazu jedoch nicht verpflichtet.
Bis wann habe ich Zeit mich zu registrieren?
[+]Generell gilt: Wenn Sie nach dem 31. Januar 2019 erstmalig in Ihrer Marktfunktion tätig werden, besteht eine Registrierungsfrist von einem Monat. Sollten Sie schon vor diesem Datum in Ihrer Funktion tätig gewesen sein, und nach dem 31. Janaur 2019 auch keine Änderungen vorgenommen haben, gilt für Sie die 24 monatige Übergangszeit des Marktstammdatenregisters als Registrierungsfrist.
Besondere Fristen und Anforderungen gelten für: Netzbetreiber, Anlagen und Einheiten, deren Inbetriebnahme zwischen dem 01. Juli 2017 und 31. Januar 2019 stattfand (oder in dieser Zeit eine Leistungsänderung stattgefunden hat), und Anlagen, welche an Ausschreibungsprozessen teilnehmen. Die genauen Fristen dafür sind im Einzelfall zu prüfen. Diese können ab 31.01.2019 auch auf der "Hilfe-Seite" der Marktstammdatenregister-Homepage eingesehen werden.
Weitere Hilfestellung und weiterführende Informationen zum Marktstammdatenregister finden Sie auch auf der Homepage der Bundesnetzagentur.
Stellungnahme
„Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften“
Frankfurt am Main, Hannover, Berlin, 12. November 2018Das Bundesministerium für Finanzen hat am 29. Oktober 2018 einen Referentenentwurf zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Die Änderungen bezüglich der Stromsteuerbefreiungen liegen laut Verfasser des Gesetzentwurfs in einer beihilferechtskonformen und damit rechtssicherer und unbürokratischer Ausgestaltung.
Der AGFW als Spitzen- und Vollverband der energieeffizienten Versorgung mit Wärme, Kälte und Kraft-Wärme-Kopplung, der VfW - die führende Interessensvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen und der B.KWK - Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung nehmen im Folgenden zu den im Diskussionsentwurf dargestellten Änderungen Stellung und stellen dar, welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Anpassungen insbesondere auf unsere Mitglieder haben.
Die Stellungnahme zum Download finden Sie hier.