Sicherheits-Richtlinien

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Sicherheits-Richtlinie zur Instandsetzung an in Betrieb befindlichen Fernwärmeversorgungsanlagen

Nach § 4 ArbSchG sind Gefahren grundsätzlich an ihrer Quelle zu bekämpfen. Das Freischalten der Anlage oder einzelner Anlagenteile, an denen gearbeitet werden soll, bedient diese Anforderung.

Dennoch ist es aus betrieblichen Gründen häufig erforderlich, Arbeiten auch unter Betriebsbedingungen, also ohne Freischaltung, an Fernwärmeversorgungsanlagen durchzuführen. Diese Arbeiten, die unter definierten Betriebsbedingungen durchgeführt werden, sind Sonderverfahren. Zu den Sonderverfahren, die in dieser Sicherheits-Richtlinie betrachtet werden, zählen z. B. Rohrfrostverfahren, das Quetschen von FW-Leitungen oder auch das Aufschweißen von Halbschalen unter Betriebsbedingungen.

Anforderungen an das Anbohren von FW-Leitungen sind im AGFW-Arbeitsblatt FW 432 beschrieben, Anforderungen an Schweißarbeiten siehe FW 446.

Ein Abweichen von der zuvor beschriebenen Grundsatzanforderung des Freischaltens erfordert eine Begründung in der Gefährdungsbeurteilung. Eine Begründung kann z. B. ein erhöhtes Interesse zur Sicherstellung der Versorgung bestimmter angeschlossener Wärmeabnehmer sein.

Wird eine Anlage nicht freigeschaltet, muss durch andere Schutzmaßnahmen nach dem S T O P P -Prinzip ein gleichwertiges Schutzniveau erreicht werden. Hierbei sind in der Gefährdungsbeurteilung auch die Inhalte einer gutachterlichen Stellungnahme zur Anwendung des Sonderverfahrens zu berücksichtigen.

Details zur Gerätetechnik werden in dieser Richtlinie nicht beschrieben, sondern die grundsätzlichen sicherheitstechnischen Anforderungen zur Umsetzung des geltenden gesetzlichen und untergesetzlichen Regelwerks.

Sicherheits-Richtlinie zum Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz enthält Regelungen zur Höchstdauer der Arbeitszeit, den einzuhaltenden Ruhezeiten sowie zur Arbeitszeitflexibilisierung. Die Richtlinie gibt Auslegungshilfen zu den verschiedenen Arbeitszeitbegriffen und zeigt Wege auf, die werktägliche Arbeitszeit zu verlängern bzw. die einzuhaltende Ruhezeit zu verkürzen.

Sicherheits-Richtlinie Gefährdungsbeurteilung

Um denjenigen Unternehmen, die bereits über ein funktionierendes Anweisungssystem verfügen (aber nicht über eine adäquate Gefährdungsbeurteilung), eine Hilfestellung zu geben, hat AGFW ein Vorgehensmodell entwickelt, die vom Gesetzgeber geforderte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung auf Basis des bestehenden Anweisungssystems mit vertretbarem Aufwand zu entwickeln.
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IT-Sicherheitsstandard B3S VvFW

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 30. April 2021 den aktualisierten branchenspezifischen Sicherheitsstandard für die Verteilung von Fernwärme (B3SVvFW) erneut offiziell anerkannt. Der Sicherheitsstandard wurde in Zusammenarbeit von Mitgliedsunternehmen, BDEW und AGFW entwickelt, um dazu beizutragen, die Funktionstüchtigkeit von informationstechnischen Systemen im Bereich der Fernwärmeverteilung dauerhaft sicherzustellen. Der B3S FvFW kann in der Version 1.1 von Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) bis zum 31. März 2023 als Leitfaden zur Umsetzung der IT-Sicherheitsanforderungen nach § 8a Absatz 1 BSI-Gesetz (BSI-G) herangezogen werden.

Zur Zeit findet die (alle 2 Jahre) notwendige Anpassung des B3S Fernwärmeverteilung unter Federführung des BDEW statt.