Das Technische Sicherheitsmanagement ist ein bewährtes Instrument der organisatorisch-technischen Selbstverwaltung. Mit einer TSM-Prüfbestätigung dokumentieren Sie die Erfüllung von Anforderungen der organisatorischen und technischen Sicherheit. Kernaufgabe des Verfahrens ist die Unterstützung von Unternehmen der Versorgungswirtschaft und der Industrie in der rechtssicheren Organisation ihrer Betriebsprozesse.

Ist Ihre Aufbau- und Ablauforganisation TSM fähig? Auf was kommt es an? Wie gehen Sie vor?

Wir finden es gemeinsam heraus und unterstützen Sie, unabhängig einer Mitgliedschaft. Nutzen Sie die Vorteile des Fachverbandes in der Vorbereitungsphase.

Wesentliche Themen sind u.a.:

  • Sicherheit durch freiwillige Selbstkontrolle
  • Nachweis klarer Rollen und Verantwortlichkeiten
  • Transparenz der Prozessstrukturen
  • Optimierung der unternehmensinternen Betriebsabläufe
  • Dokumentation der Betriebssicherheit
  • Rechtssicherheit in Haftungsfragen gegenüber Kunden und Partnern

Gerne gestalten wir einen Tag auch nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen oder begleiten das gesamte Projekt. Unsere TSM-Dienstleistungsangebote umfassen u. a. Beratung, Projektbegleitung, Kick-off Workshops oder auch einen Testlauf.

Das TSM-Prüfverfahren

Aufgabe und Ziel

Das System des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM) umfasst die Organisationsstrukturen, Verantwortlichkeiten, Fach- und Entscheidungskompetenzen, Verfahren, Prozesse und die zum bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Mittel im Unternehmen. Ziel ist die Einführung einer rechtssicheren Unternehmensorganisation mit der geforderten Dokumentation.

Die Grundlage

Im AGFW-Arbeitsblatt FW 1000 "Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation technischer Bereiche von Kraftwerksbetreibern sowie Wärmeversorgungsunternehmen" werden organisatorische, personelle sowie sicherheits- und betriebstechnische Mindestanforderungen für Planung, Bau und Betrieb von Wärmeversorgungsanlagen beschrieben.

Die Vorbereitung

Zur optimalen Vorbereitung sowie zur Selbsteinschätzung stellen wir Ihnen den AGFW-Leitfaden als Excel-Datei zur Verfügung (aktuelle Version 05.2024). Unsere Excel-Datei enthält zwei Tabellenblätter

1. Arbeitsblatt: Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitsblatt: Allgemeiner Teil (über alle Sparten identisch) sowie den Fachteil Wärme

Weitere Informationen zum aktuellen Leitfaden.

Die Beauftragung

Eine Auftragserteilung erfolgt standardisiert mit Kostenpauschalen, übersichtlich und ganz ohne Angebotsphase. Die TSM-Überprüfung nach FW 1000 kann ausschließlich beim AGFW beauftragt werden. Wir garantieren die Standard-Prüfung innerhalb eines Arbeitstages, wenn dem keine Gründe, die AGFW zu vertreten hat, entgegenstehen. Informationen zum Prüfverfahren mit Auftragsformular.

Ihr Ansprechpartner: Gabi Wissmann T 069 6304-341. g.wissmann@remove-this.agfw.de 

Die TSM-Bestätigung und TSM-Logo

Nach der erfolgreichen Überprüfung durch das AGFW-Expertenteam erhalten Sie eine TSM-Bestätigung für einen Zeitraum von 6 Jahren, unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Zwischenprüfung nach 3 Jahren.

Das AGFW TSM-Logo, dient zur Förderung der Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Unternehmen und dokumentiert Ihr Engagement nach außen.

 +++ Die Verleihung der TSM-Bestätigung erfolgt ausschließlich durch den AGFW. +++

     

     

    • Die Stellenbeschreibung muss zur gesamten organisatorischen Aufstellung des Unternehmens passen und schlüssig in die Hierarchie eingebunden sein.
    • Aufgabe; Verantwortung; Kompetenz - Die "Technische Führungskraft" muss in allen sicherheitsrelevanten Angelegenheiten eigenverantwortlich handeln können (Betrieb, Anlagen, Leitungen, Budget, Personal)
    • Die Aufgaben und die Verantwortung müssen klar gegenüber anderen Stellen/Bereichen abgegrenzt sein.
    • Alle Kompetenzen fachlicher und disziplinarischer Art sind schriftlich festzulegen.
    • Eine sinnvolle Vertretungsregelung für die "Technische Führungskraft" muss gegeben sein.
    • Die verbindliche Stellenbeschreibung trägt Datum sowie Unterschrift des Arbeitgebers und des Stelleninhabers oder ist vergleichbar gerichtsfest dokumentiert.

    Das AGFW TSM-Verfahren sowie sämtliche Inhalte, Darstellungen und Dokumente, die das Verfahren betreffen, sind urheberrechtlich geschützt.