Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz. Lärmschwerhörigkeit führt mit jährlich rund 6000 Fällen sogar die Liste der häufigsten Berufskrankheiten an. Rund 162 Millionen Euro wandten die Berufsgenossenschaften im Jahr 2004 für die Behandlung und Kompensation lärmbedingter Berufskrankheiten auf. Meist bemerken die Betroffenen den Schaden erst, wenn es zu spät ist. Mit erheblichen medizinischen aber auch sozialen Folgen. Lärmprävention ist daher enorm wichtig.

Gemäß der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) gelten folgende Begriffsbestimmungen:

Der Tages-Lärmexpositionspegel(L (tief) EX,8h ) ist der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel bezogen auf eine Achtstundenschicht. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse. Der Spitzenschalldruckpegel(L (tief) pC,peak ) ist der Höchstwert des momentanen Schalldruckpegels.

In Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel gibt es zwei Arten von Auslösewerten, die wie folgt definiert sind:

  1. Obere Auslösewerte: L (tief) EX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise
    L (tief) pC,peak = 137 dB(C),
  2. Untere Auslösewerte: L (tief) EX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise
    L (tief) pC,peak = 135 dB(C).

Bei Überschreiten der unteren Auslösewerte sind den betroffenen Mitarbeitern Vorsorgeuntersuchungen anzubieten.

 

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