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Befähigte Personen - Fernwärmestationen (mit Abschlussprüfung)

Termin: 16. - 17.02.2022
Ort: Kassel

Das Seminar ist ausgebucht!

Für das nächste Seminar vom 22.-23. Juni 2022 in Mainz können Sie sich hier anmelden

 

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass Fernwärmestationen vor Inbetriebnahme und während des Betriebes regelmäßig überprüft werden müssen. Diese Prüfungen können, in Abhängigkeit der Anlagengröße von „befähigten Personen“, zu denen u. a. auch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter eines Fernwärmeversorgungsunter-nehmens gehören, oder von „Zugelassenen Überwachungsstellen“ (z. B. TÜV) durchgeführt werden.

Der Einsatz von eigenem Personal hat neben finanziellen Aspekten den Vorteil, dass zu prüfende Anlagen und zu erwartende Mängel im Rahmen der Betriebsführung bekannt sind. Je nach strategischer Ausrichtung des FVU eröffnen sich hier auch neue Geschäfts-felder mit Fernwärmestationen, die im Kundeneigentum sind.

Befähigte Personen sind vom Arbeitgeber zu ernennen und müssen neben Fachkenntnissen (Sachkunde):

• eine technische Berufsausbildung (z. B. als Facharbeiter mit einschlägiger handwerklicher oder industrieller Ausbildung, als Meister oder Techniker oder als Ingenieur) abgeschlossen haben oder

• eine andere abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. Naturwissenschaftler) und zusätzlich eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende technische Qualifikation besitzen.

Bezogen auf ihre Berufserfahrung muss die befähigte Person für die Prüfungen von Fernwärme-stationen eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagen-komponenten besitzen.

Die berufsbezogenen Anforderungen sind in der Regel bei fast allen langjährigen Mitarbeitern der FVU erfüllt. Zur Vermittlung und Auffrischung der Fachkenntnisse (Sachkunde) hat der AGFW einen Lehrgang konzipiert, der zusammen mit der betrieblichen Praxis das Anforderungsprofil der Technischen Regel Betriebssicherheit (TRBS) 1203 an befähigte Personen erfüllt.

Im Rahmen eines 2-tägigen Lehrganges erwerben die Mitarbeiter die notwendigen Kennt-nisse, die für die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfungen an Fernwärmestationen notwendig sind. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer zur Bestätigung Ihrer Sachkenntnis einen Qualifikationsnachweis.

Dieser Lehrgang kommt für Berufsanfänger und Quereinsteiger, aufgrund der Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS 1203 an befähigte Personen, leider nicht in Frage.

Bitte beachten Sie, dass die maximale Teilnehmerzahl aus organisatorischen Gründen auf 25 Personen begrenzt ist. Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang und an der Abschlussprüfung ist eine schriftliche Anmeldbestätigung des AGFW.

Das Seminar findet, nach aktuellem Stand, unter 2 G plus- sowie mit Hygiene- und Abstandsregelungen statt

Normalpreis 1.695,00 €
zzgl. 19% MwSt. 322,05 €
Mitgliedspreis 1.195,00 €
zzgl. 19% MwSt. 227,05 €

 

Leistungen:

Schulungsunterlagen, zwei Mittagessen, ein Abendessen, Tagungsgetränke, Kaffeepausen, Abschlussprüfung

 

Stornierungsbedingungen und Gebühren

Programmablauf

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Termin: 16. - 17.02.2022

Ort: Kassel
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Ansprechpartner Organisatorisches

Jürgen Ersch
E-Mail: j.ersch@agfw.de
Tel.: +49 69 6304-413

Ansprechpartner Fachliches


E-Mail:
Tel.:

Veranstaltungsort
H4 Hotel Kassel
Stadthalle, Baumbachstraße 2
34119 Kassel Routenplaner

Beginn- und Enddatum
16. - 17.02.2022

Veranstalter
AGFW e.V.

Organisation/Durchführung
AGFW-Projekt-GmbH

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