Gefährdungsbeurteilungen
Sicherheit am Arbeitsplatz beginnt mit einer gründlichen Gefährdungsbeurteilung, die gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 5 ArbSchG). Die Sicherheits-Richtlinie Mindestanforderungen zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung gibt Ihnen eine kompakte Übersicht der potenziellen Gefahren und Risiken in Ihrem Arbeitsumfeld. Mit klaren Analysen und praxisnahen Handlungsempfehlungen unterstützen wir Sie dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Unsere Gefährdungsbeurteilung stellt sicher, dass die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter gewährleistet wird und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
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Ihr Ansprechpartner: Projektleiter Organisations- und Arbeitssicherheit I Thorsten Mustroph, T 069 6304-287





