Personalentwicklung

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Personalentwicklung & Qualifizierung

„Fachkräftemangel“ ist eine der am häufigsten genannten Herausforderungen bei den Versorgungsunternehmen, aber auch im Baugewerbe. Um den Erhalt und den Ausbau der Infrastruktur zu gewährleisten, gilt es in den kommenden Jahren zukunftsorientierte Personalstrukturen aufzubauen. Es ist 5 vor Zwölf, aber noch nicht zu spät!

Der demografische Wandel stellt eines der größten Probleme für die Zukunft dar. Einerseits wird erwartet, dass die Bevölkerung in Deutschland abnimmt. Nahezu parallel dazu wird die Anzahl der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter abnehmen. Andererseits nimmt die Zahl der aus dem Berufsleben ausscheidenden Personen zu. Die daraus resultierenden Auswirkungen - wie der Fachkräftemangel - wird auch vor der Energie- und Wasserwirtschaft nicht Halt machen. Als Antwort darauf bedarf es zukunftsorientierter Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung und Kompetenzsicherung beim technischen Fachpersonal.

Bevölkerungsvorausberechnung (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Im AGFW Regelwerk wird an vielen Stellen auf den Einsatz von besonders geschulten und qualifizierten Personal verwiesen. Um unseren Mitgliedern eine Übersicht und Wege zur Qualifikation aufzuzeigen, erarbeitet AGFW momentan einen entsprechenden Praxisleitfaden. Mit dem Erscheinen wird im 1 Halbjahr 2021 gerechnet.
In enger Verzahnung mit den Anforderungen aus dem Regelwerk AGFW FW 1000 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation technischer Bereiche in Kraftwerken sowie Wärmeversorgungsunternehmen“ (TSM) auf Seite der Versorgungsunternehmen und AGFW FW 601 „Unternehmen zur Errichtung,
Instandsetzung und Einbindung von Rohrleitungen für Fernwärmesysteme“ bei den bauausführenden Unternehmen werden hier Wege zur Fort- und Weiterbildung von fachkundigem Personal aufgezeigt, um so eine sichere und qualitativ hochwertige Fernwärmeversorgung zu gewährleisten. Diese Hilfsmittel stellt kein Dogma dar, sie sollen den Unternehmen als Hilfsmittel zur Personalqualifikation dienen.

 

Es wird zunehmend schwerer, den Überblick zu regelwerkskonformen Personalqualifikationen zu behalten. Um auch künftig die Fach- und Führungskräfte bedarfsgerecht qualifizieren zu können, wird AGFW eine Bildungsroadmap entwickeln. Diese soll die Transparenz bei der Sichtung und Erfüllung der Regelwerksanforderungen an Fachkräfte für definierte Arbeitsfelder erhöhen und unterstützt darüber hinaus bei der  planmäßigen Kompetenzentwicklung von Mitarbeitern

Kerngedanke der Bildungsroadmap ist der Aufbau eines neuen, modularen Konzepts zur Fortbildung.
Dabei werden bewährte Kurse neu konzipiert und das Angebot erweitert. Aufbauend auf das bisher bereits erfolgreich laufende Seminar „Technische Grundlagen der Nah- und Fernwärme“ als Grundlagenmodul - übrigens ein „muss“ für jeden Neu- und Quereinsteiger - werden weitere Module zum Erwerb von Fachkompetenzen und zum Kompetenzerhalt angeboten. Dies geschieht entlang der Prozesskette und der klassischen Aufgaben, Planung, Bau und Betrieb.

Modulares Konzept der Fortbildung
Prozesskette

Qualifikationsrahmen für die technische Handlungskompetenz (QRT) in der Fernwärme-, Strom-, Gas- und Wasserversorgung - Zweite aktualisierte Auflage

Hier können Sie kostenfrei die zweite aktualisierte Auflage des QRT (Stand Februar 2023) herunterladen.

Herausgeber des QRT ist die DIHK in Zusammenarbeit mit den Verbänden AGFW, DVGW und VDE sowie der Berufsgenossenschaft BG ETEM.

Der QRT dient als Orientierungshilfe zur Einordnung von Fachqualifikationen in unterschiedliche Niveaustufen und beschreibt die jeweils zugehörigen Handlungskompetenzen. Die zweite Auflage des QRT ergänzt die bisherigen Handlungsfelder Strom, Gas und Wasser um das Handlungsfeld Fernwärme. Weiterhin wurden Anforderungen aus der Energie- und Wärmewende sowie der Digitalisierung berücksichtigt und arbeitsschutzrechtliche Aspekte sowie Festlegungen aus dem novellierten Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 2020 in die Neufassung eingearbeitet.

Aktueller denn je ist das ursprüngliche Anliegen der Initiative, den Unternehmen in der Energie- und Wasserversorgung eine Orientierungshilfe für die Einordnung der über unterschiedliche Qualifizierungswege erworbenen technischen Handlungskompetenzen von Fach- und Führungskräften zu geben.

Viele Unternehmen haben ihre Netzbereiche inzwischen spartenübergreifend ausgerichtet und benötigen zunehmend Fach- und Führungskräfte, die über spartenübergreifende Mehrfachbefähigungen für die sach- und fachgerechte Ausführung von Arbeiten an fernwärme-, strom-, gas-, und wassertechnischen Anlagen verfügen. Die dafür notwendigen Handlungskompetenzen reichen von einer Teilbefähigung für festgelegte Arbeitsgebiete/Aufgabenbereiche bis zu einer gesamtverantwortlichen Führungsbefähigung. Parallel steigt die Auswahlverantwortung der betrieblichen Vorgesetzten für die Übertragung von Arbeiten und Aufgaben an die so qualifizierten Mitarbeitenden.

Wichtigste Grundlage des QRT sind die Regelwerke der beteiligten Verbände für die Qualifikation von technischen Fach- und Führungskräften, und zwar AGFW-FW 1000 (A), DVGW-G 1000 (A), DVGW-W 1000 (A) und VDE-AR-N 4001 (S 1000). Der QRT übernimmt die Forderungen, Festlegungen und Begriffe aus diesen Regelwerken sowie weiteren zentralen Vorschriften, Normen und technischen Regeln und führt sie zentral zusammen. Daraus ergibt sich das Herzstück des QRT, eine Kompetenztabelle mit sieben Niveaustufen, welche die technischen Handlungskompetenzen beschreibt, die Fach- und Führungskräfte bei Arbeiten in der Fernwärme-, Strom-, Gas- und Wasserversorgung benötigen.

Die Aufgaben zur Personalentwicklung ziehen sich quer durch alle Sparten der Versorgungswirtschaft und dem Baugewerbe. Aus diesem Grund haben sich die Verbände AGFW, bdew, DVGW, rbv und VDE/FFN entschlossen in einem Gremienverbund zur beruflichen Qualifikation für Facharbeiter, Meister, Techniker und Ingenieure in den Handlungsfeldern Gas, Wasser, Fernwärme, Strom sowie zur Personalentwicklung von Betriebspersonal zu bündeln.

Die Ergebnisse dieser Arbeiten können dem Jahresreport der Berufswelten Energie & Wasser entnommen werden:

Seit dem 1.Januar 2020 ist das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Kraft. Mit dieser Gesetzesnovelle wird vorrangig das Ziel verfolgt, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen beruflichen Bildung zu stärken. Bedingt durch den demographischen Wandel und dem Trend, dass sich junge Menschen bei der Wahl ihrer Ausbildung immer mehr dem Studium  zuwenden, kann (wird) es zu einem Mangel an qualifizierten gewerblichen Fachkräften kommen. Die im Gesetz verankerten drei neuen Fortbildungsstufen und ihre international verständlichen Abschlussbezeichnungen macht die Gleichwertigkeit der akademischen und der beruflichen Bildung für alle auf Anhieb sichtbar.

Die Abbildung zeigt die Vergleichbarkeit auf und verweist auf die einzelnen Stufen des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR).

Neben dem theoretischen Wissenserwerb der fachrichtungsübergreifenden und fachrichtungsspezifischen Qualifikationen auf der Grundlage des DIHK-Rahmenlehrplans ist es für die angehenden Verteilnetztechniker zwingend erforderlich, während der Lehrgangsdauer im eigenen Unternehmen praktische Berufserfahrungen im Handlungsfeld Fernwärme zu erwerben.
Diese einschlägige Berufspraxis muss der IHK im Anhang zur Prüfungszulassung durch das Unternehmen nachgewiesen werden.

Grundsätzlich kann der Verteilnetztechniker nach erfolgter Ausbildung und Prüfung in der Regel folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben in seinem Tätigkeitsbereich selbstständig und verantwortungsbewusst wahrnehmen:

  • Verantwortliches Arbeiten in Netzen und Anlagen im Bereich der Fernwärmeversorgung
  • Arbeiten auf der Basis von Rechtsvorschriften, anerkannten Regeln der Technik sowie Vorschriften der Arbeitssicherheit, des Umwelt- und des Gesundheitsschutzes
  • Bauen, Betreiben, Instandhalten sowie Mitwirken bei der Planung von Netzen und Anlagen
  • Störungen erkennen und beurteilen und geeignete Maßnahmen im Rahmen des Störungsmanagements einleiten
  • Mitwirken bei der Erstellung des Planwerks sowie Erstellen von Dokumentationen
  • Herstellen der Versorgungssicherheit sowie der -qualität, kostenorientiertem Handeln
  • Kundenorientiertes Handeln sowie Informations- und Kommunikationstechniken anwenden

Dieses neue Weiterbildungsformat wird momentan von der SW-Erfurt Akademie als Bildungsträger in enger Kooperation mit dem AGFW als Fachverband erarbeitet. Sobald dieses Format angeboten wird, werden wir Sie informieren.

 

Auf Einladung der Verbände AGFW, DVGW, rbv und VDE fand am 6. November 2019 eine  Anhörung des DIHK von Berufsfachleuten zur Anpassung der Aufstiegsfortbildung zum
„Geprüften Netzmeister“ im Hinblick auf eine sich verändernd Energieversorgung und digitale Arbeitswelt 4.0 statt. Gleichzeitig wurden die Auswirkungen des neuen Berufsbildungsgesetzes erörtert. Das Gesetz regelt auch die Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung neu. In den drei Fortbildungsstufen mit jeweils neuen Abschlussbezeichnungen können die Kompetenzstufen DQR 5, 6 oder 7 erreicht werden. Jetzt ist es die Aufgabe der Sozialpartner, der zuständigen Stellen und der Verbände, diese Neuregelungen auszufüllen. Dazu gehört u. a. die Anpassung der IHK-Fortbildungsprüfungsregelungen „Geprüfter Netzmeister“ aus dem Jahr 2005.

Fazit und Ergebnisse der Anhörung:

  1. Die bestehende Aufstiegsfortbildung zum geprüften Netzmeister hat sich bewährt, muss aber an die neuen Anforderungen angepasst werden“ – das ist die einhellige Meinung aller Bildungsfachleute bei der Anhörung.
  2. Der Netzmeister ist ein eigenständiger Fachmeister und muss unabhängig vom Industriemeister stärker auf die Vermittlung von neuen Themen aus der Energieversorgung und digitalen Arbeitswelt ausgerichtet werden.
  3. Die flacheren Führungshierarchien bei gleichzeitig weniger Personal in den Versorgungsunternehmen erfordern eine stärkere fachliche Ausrichtung der Meister. Eine Fachkarriere ohne gleichzeitige Führungskarriere sollte ermöglicht werden.
  4. Um eine fachlich aktuelle Qualifizierung der Netzmeister zu gewährleisten, müssen neue Entwicklungen in der Netztechnik dynamischer in die Fortbildung einfließen.

Was ist zu tun?
Die Anhörung hat über die vier genannten Punkte hinaus weitere Hinweise erbracht. Der Projektkreis 2.4 des Gremienverbundes zur Berufsbildung der Verbände AGFW, DVGW, rbv und VDE wird alle Anregungen aufgreifen und dazu Stellung beziehen. Diese Stellungnahme wird anschließend veröffentlich und bildet die Grundlage für das Sachverständigenverfahren zur Anpassung der Fortbildungsregelungen.

Wo finde ich ensprechende Angebote?
Die momentanen dazu stattfinden IHK-Meisterkurse werden von folgenden Bildungsträgern unter Mitwirkung von AGFW angeboten:

  • Berufsförderungswerk des Rohrleitungsbauverbandes GmbH –brbv. Näheres finden Sie hier
  • Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches –DVGW e.V. Näheres finden Sie hier

Anfang 2020 führte der AGFW eine Mitgliederbefragung zum Bedarf an der Fortbildung von ingenieurtechnischen Personal in der Fernwärmeversorgung durch. Die Mehrheit der AGFW-Mitglieder sprach sich für ein entsprechendes Angebot aus. Im AGFW-Expertenkreis Personalentwicklung und Qualifizierung wurde ein entsprechender Projektkreis gebildet und in einem ersten Schritt mit der Suche von potentiellen Partnern beauftragt. Mit der Hochschule Nordhausen und der TEAG Akademie in Erfurt fand man diese Partner.

Ziel der Fortbildungsmaßnahme ist, dass die Absolventen nach erfolgreichem Abschluss in der Lage sind, Verantwortung für eine zuverlässige und wirtschaftliche Durchführung von Aufgaben in der Projektierung und Netzplanung, der Betriebsführung und/oder Instandhaltung im Handlungsfeld Fernwärme zu übernehmen. In dem vom DIHK herausgegebenen und durch die Verbände AGFW, DVGW, VDE/FFN und der BGETEM erarbeiteten Qualifikationsrahmen für den Erwerb und die Sicherung von technischer Handlungskompetenz bei Fach- und Führungskräften (QRT) in der Strom-, Fernwärme-, Gas- und Wasserversorgung in den Stufen D1 „Fernwärmefachkraft“ und E1 „Technische Führungskraft Fernwärmeversorgungsanlagen“ wird dieser Zertifikatskurs als anerkannte Fortbildungsmaßnahme empfohlen. Die Absolventen sollten somit über das Grundwissen einer technischen Fach- bzw. Führungskraft nach AGFW FW 1000 verfügen.

Zur Vermittlung der fachspezifischen Kompetenzen wird der Zertifikatskurs als berufsbegleitende Maßnahme in sieben Einzelmodulen angeboten. Die Module werden in Vollzeit und Präsenz jeweils in einem Zeitblock mit der Dauer von zwei bis fünf Tagen über einen Zeitraum von 8 bis 10 Monaten (insgesamt 198 h) angeboten. Dabei enthalten die einzelnen Module folgende Inhalte (Dauer):

  • Modul 1: Grundlagen der Fernwärmeversorgung (5 Tage)
  • Modul 2: Fernwärmenetze - Auslegung, Planung und Bau (3 Tage)
  • Modul 3: Rohrleitungsbau Praxis (2 Tage)
  • Modul 4: Betrieb und Instandhaltung von FW-Netzen (4 Tage)
  • Modul 5: Hausanschluss, Hausanschlussstation, Wärmemengenmessung (3 Tage)
  • Modul 6: Wasseraufbereitung, -analytik und Korrosion (2 Tage)
  • Modul 7: Arbeitssicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz (3 Tage)

In Abhängig vom Modulinhalt können diese in Präsenz oder digitaler Form vermittelt werden.

Die Module 1, 2, 4 und 6 werden durch Praktikumsversuche ergänzt, in denen die Kursteilnehmer in Kleingruppen selbst aktiv arbeiten können.

Jedes einzelne Modul wird mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen und mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt.

Nach erfolgreichen Absolvieren aller Module, erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat, ausgestellt von der Hochschule Nordhausen, dem AGFW e.V. und der TEAG Thüringer Energie AG.

Der erste Studiengang wird voraussichtlich im März 2022 beginnen. Weitere Informationen zu Studieninhalten, Zielgruppen; Zulassungsvoraussetzungen sowie Studienbeginn und -dauer können hier abgerufen werden. Den entsprechenden Flyer finden Sie hier.


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