Hintergrund

Energie-/Klimakonzepte & F+E / Stadtentwicklung / Hintergrund

"Wir geben den Kommunen Orientierung in der Wärmewende"

Leitbild des Expertenkreis Stadtentwicklung

Unter dem Begriff Stadtentwicklung wird eine Vielzahl an Prozessen zusammengefasst, die sich in baulicher, struktureller, sozialer, wirtschaftlicher, rechtlicher oder auch ökologischer Hinsicht in einer Gemeinde vollziehen und Veränderungen... [Mehr]

Unter dem Begriff Stadtentwicklung wird eine Vielzahl an Prozessen zusammengefasst, die sich in baulicher, struktureller, sozialer, wirtschaftlicher, rechtlicher oder auch ökologischer Hinsicht in einer Gemeinde vollziehen und Veränderungen innerhalb einer Stadt bzw. einer Gemeinde bewirken. Diese Prozesse können beispielsweise gesteuert oder spontan, parallel, unabhängig, konkurrierend oder synergetisch erfolgen. 

Mit Stadtentwicklungsplanung wird versucht, diesen vieldimensionalen Prozess zu steuern und zu moderieren. Ziel ist es, einen größtmöglichen Nutzen für die Gemeinschaft herbeizuführen und an gesamtgesellschaftlichen Prozessen zu partizipieren. Im Focus der Bemühungen stehen gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie beispielsweise die Reduzierung der Auswirkungen menschlichen Handelns auf das Klima und städtische Zielstellungen, wie die konkrete bauliche Entwicklung eines Stadtteils.

Die Städte, der Begriff steht hier umgangssprachlich für die Zusammenfassung kommunaler Verwaltungen und der kommunalpolitischen Entscheidungsträger, gelten als Hauptakteure der Stadtentwicklungsplanung. Ihnen obliegt die Aufgabe, unter Beachtung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben städtische Zielstellungen zu formulieren. Darauf aufbauend sind diese in der Pflicht, die Handlungsfelder für eine kommunale Entwicklung herauszuarbeiten und umzusetzen. 

Stadtentwicklungsplanung greift zu diesem Zweck auf verschiedene Art und Weise steuernd in städtische Entwicklungsprozesse ein. Den Städten stehen verschiedene Steuerungsinstrumente zur Verfügung, die sie im Rahmen hoheitlicher Verwaltung anwenden können. Weitreichend ist beispielsweise der Eingriff für die bauliche Entwicklung einer Stadt. Diese wird durch Bauleitplanung, z. B. einen Flächennutzungsplan bzw. einen Bebauungsplan oder die einfache Abgrenzung von Innen- und Außenbereich reguliert. 

Die Steuerung durch Stadtentwicklungsplanung ist nicht von der Moderation von Prozessen zu trennen. Die Entwicklung von Zielstellungen und deren Umsetzung ist, so zumindest das angestrebte Ziel, eine gemeinschaftliche Aufgabe aller kommunalen Akteure. Viele Handlungsfelder, viele Akteure und viele Interessen treffen in der Stadtentwicklung aufeinander. Die Erfassung, und Abwägung der Einzelinteressen vor dem Hintergrund einer gemeinsamen Zielstellung ist eine der komplexesten Aufgaben, die Erarbeitung eines Konsens über die Verteilung einzelner Zielbeiträge auf Handlungsträger eines der wichtigsten Ergebnisse einer Stadtentwicklungsplanung. 
 
Gesamtgesellschaftliche Zielstellungen zur Primär-Energieeinsparung und zur Senkung der CO2-Emissionen berühren viele kommunale Bereiche und sind vor diesem Hintergrund augenscheinlich eine klassische Aufgabe der kommunalen Stadtentwicklungsplanung. Trotz Erfahrung und vorzeigbaren Ergebnissen aus der Arbeit vergangener Jahre stellt sich vor diesen Zielen für die agierenden kommunalen Planer die Aufgabe der kommunalen Stadtentwicklungsplanung neu. Diese Aussage kann aus folgenden Hintergründen abgeleitet werden:

  • Wesentliche Beiträge zur Zielerreichung können auf Infrastrukturebene erbracht werden. Mit den Betreibern zentraler Infrastrukturen werden Partner in die Stadtentwicklungsplanung einbezogen, die bislang nur "am Rande" und passiv an diesen Prozessen beteiligt waren. Im Idealfall handelt es sich um kommunale Versorgungsunternehmen, die sich mehrheitlich im Besitz der Kommune befinden.  Aufwändiger wird ein Abstimmungsprozess mit überregional, ggf. global agierenden Versorgungsunternehmen.
  • Die zu erreichenden Ziele sind divergent, die (ökonomische) Tragweite der notwendigen Maßnahmen ist immens und durch die Auswirkungen werden die kommunalen Verwaltungen bzw. die kommunalen Haushalte direkt berührt.
  • Eine ganzheitliche Betrachtung von Systemzusammenhängen ist erforderlich. Dies erfordert ein Systemverständnis auf Planerseite.


Künftige Aufgabe der Stadtentwicklungsplanung wird es deshalb sein, im Umgang mit neuen Partnern ganzheitliche Konzepte der Stadtentwicklung zu entwickeln und zu pflegen. Hierfür bedarf es angepasster Instrumente und Methoden. 

In der Bundesregierung wurden diese Notwendigkeiten bereits frühzeitig erkannt. Die zuständigen Ministerien haben mehrere Forschungsvorhaben und Modellprojekte auf den Weg gebracht, die das Zusammenspiel zwischen energetischen Fragestellungen und kommunaler Stadtentwicklung untersuchen und Lösungen finden sollen. 

Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt

Im ersten Halbjahr 2007 fand im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft am 24. und 25. Mai ein Treffen der Minister für Stadt- und Raumentwicklung der europäischen Mitgliedsstaaten statt. Das Leitthema des Ministertreffens lautete "Die europäische Stadt und ihre Region stärken - Wettbewerbsfähigkeit, sozialen und territorialen Zusammenhalt in den Städten und Regionen Europas entwickeln".
Das Ergebnisse wurde in einem Dokumenten zusammengefasst, die anlässlich der Konferenz verabschiedet wurden: Die Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt 

Die Leipzig Charta besteht aus zwei Botschaften:
1.    Europaweite Verbreitung Integrierter Stadtentwicklungspolitik - und Schaffung der dafür geeigneten Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene.
2.    Benachteiligten Stadtquartieren im Rahmen der Integrierten Stadtentwicklungspolitik verstärkt politische Aufmerksamkeit zu widmen. Europa muss alle Bürgerinnen und Bürger erreichen.

Nationale Stadtentwicklungspolitik:
Die Nationale Stadtentwicklungspolitik bringt Handelnde und Interessierte zum Thema Stadt zusammen. Sie schafft Plattformen für einen lebendigen Austausch, thematisiert aktuelle stadtgesellschaftliche und städtebauliche Trends und greift beispielhafte Handlungs- und Lösungsansätze auf.
Weitere Informationen hier.

Stadtentwicklungskonzepte stellen ein Leitbild bzw. einen Orientierungsrahmen für die Gesamtentwicklung einer Stadt dar. Es wird dabei der Versuch unternommen, verschiedene Handlungsfelder und Ziele festzulegen, die erreicht werden sollen. [Mehr]

Stadtentwicklungskonzepte stellen ein Leitbild bzw. einen Orientierungsrahmen für die Gesamtentwicklung einer Stadt dar. Es wird dabei der Versuch unternommen, verschiedene Handlungsfelder und Ziele festzulegen, die erreicht werden sollen. Klassische Stadtentwicklungskonzepte sind stark räumlich geprägt, beinhalten darüber hinaus auch Aussagen zur Sozialstruktur, zur wirtschaftlichen Gestaltung der Stadtentwicklung oder zur Energieversorgung. Sie werden durch die kommunalen Akteure, meist des Fachbereiches Stadtplanung, z. T. unter Einbeziehung anderer Partner und der Öffentlichkeit erarbeitet.

Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (SEKO oder INSEK) vertreten ebenfalls eine gesamtstädtische Sicht, gehen aber inhaltlich einen Schritt weiter. Sie beziehen möglichst viele relevante Bereiche der Stadtentwicklung ein, erreichen einen höheren Durcharbeitungsgrad und – entscheidend – bemühen sich um eine Abstimmung der inhaltlichen Aussagen mit den betroffenen Bereichen untereinander. Beispielsweise werden die Träger technischer Infrastrukturen in den Erarbeitungsprozess einbezogen, wenn auch die Abstimmung – soweit vorweg – in der Praxis nicht immer gelingt. 
 
Stadtumbaukonzepte
Stadtumbaukonzepte sind Stadtentwicklungskonzepte, die im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost /BMVBS 2006/ relevante Stadtentwicklungsmaßnahmen zusammenfassen. Diese sind aus der Fördervoraussetzung entstanden, die Notwendigkeit des Mitteleinsatzes konzeptionell nachzuweisen und die mit dem Stadtumbau umzusetzenden Maßnahmen gesamtstädtisch abzustimmen. 

Das Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost wurde im Jahr 2002 als Reaktion auf den Wohnungsleerstand in den neuen Bundesländern ins Leben gerufen. Vor dem Hintergrund der negativen demografischen Entwicklung und der Strukturkrise wurde als Ziel die Steigerung der Attraktivität der Städte durch Stärkung der Innenstädte und die Stabilisierung des Wohnungsmarktes durch Rückbau von rund 350.000 Wohneinheiten /BMVBS 2006/ ausgegeben. Das Programm wird mindestens bis zum Jahr 2013 fortgeführt. Es besteht heute aus mehreren Programmbereichen, die wichtigsten sind der Rückbau von wohngenutzten Gebäuden, die Aufwertung von Quartieren und die Rückführung städtischer Infrastruktur. 

Die Aufwertungsmaßnahmen umfassen dabei die Sanierung des vorhandenen Gebäudebestands, die Verbesserung des Wohnungsumfeldes und des öffentlichen Raumes. Der Programmteil Rückführung städtischer Infrastruktur fördert die Anpassung technischer und sozialer Infrastrukturangebote an die veränderten Rahmenbedingungen /BMVBS 2007/. 
 
Obwohl der Stadtumbau Ost hauptsächlich den Gebäuderückbau als Ziel hatte, liegt die primäre Aufgabe dieser Stadtentwicklungsmaßnahme in der Aufwertung der Problemgebiete, um eine weitere Schwächung der dortigen Quartiere durch Wegzug und zunehmenden sozialen Problemen zu vermeiden. (Als Stadt- bzw. Wohnquartier wird ein Gebiet bezeichnet, dessen Bebauung zueinander im funktionalen und strukturellen Zusammenhang steht. Quartiere können sich aus unterschiedlichen Gebäudestrukturen zusammensetzen.) Die Aufwertung der Quartiere umfasst neben Sanierungsmaßnahmen auch die Zuführung von ehemaligen Wohngebäuden zu einer anderen Nutzungsform sowie die Auflockerung der Bebauungsstruktur durch Herausnahme einzelner Gebäude. Der flächige Abriss ganzer Quartierbereiche wird als letzte Handlungsmöglichkeit betrachtet, wenn die anderen Maßnahmen nicht erfolgreich sein sollten. Aus infrastruktureller Sicht ist die Strategie des flächigen Abrisses zu befürworten, weil Netzbereiche stillgelegt werden können und nicht mehr aufwändig angepasst werden müssen. Der flächige Rückbau wird zunehmend schwieriger, zum einen sind bedingt durch den Stadtumbau Ost viele "Problemquartiere" mit sehr hohem Leerstand weitestgehend zurückgebaut. Zum anderen wird sich Leerstand künftig auf Bestände mit deutlich heterogenen Eigentümerstrukturen konzentrieren, die nur schwer zu gemeinsamen Strategien zu bewegen sind. Dies wirkt umso gravierender, da nur durch ein abgestimmtes Handeln aller Beteiligten unter Einbeziehung der technische Infrastrukturbetreiber es zu kostenreduzierenden Effekten kommen kann / BBR / Koziol 2006/.

Neben dem Stadtumbau Ost stellt das ExWoSt-Forschungsfeld Stadtumbau West ein vergleichbares Programm für die westdeutschen Bundesländer dar /BBR 2008/. Jedoch werden beim Stadtumbau West gezielt einige Pilotstädte und hier konkrete "Problem"-Gebiete betrachtet und die dortige Entwicklung untersucht. Die Pilotstädte bzw. Stadtteile sind auf Grund von wirtschaftlichen Monostrukturen durch Schrumpfung und dem damit verbundenen Überangebot an Gebäuden, sowohl für Wohn- als auch für Gewerbezwecke gekennzeichnet. Analog zum Stadtumbau Ost wird auch beim Stadtumbau West sowohl die Reduzierung des Wohnbestands, als auch die Aufwertung von einzelnen Stadtquartieren angestrebt. Auch in diesem Zusammenhang werden Stadtumbaukonzepte erarbeitet.
 

Ziel eines Klimaschutzkonzeptes ist die Reduzierung der klimarelevanten Emissionen einer Gemeinde und die Verbesserung des städtischen Klimas. Klimaschutzkonzepte behandeln alle emissionsrelevanten Bereiche, die in direktem Zusammenhang mit [Mehr]

Ziel eines Klimaschutzkonzeptes ist die Reduzierung der klimarelevanten Emissionen einer Gemeinde und die Verbesserung des städtischen Klimas. Klimaschutzkonzepte behandeln alle emissionsrelevanten Bereiche, die in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung und der Umwandlung von Primärenergie einhergehen. Hierzu zählen die Wärmeversorgung, die Stromversorgung, Emissionen aus Gewerbe und Industrie sowie die Mobilität. 

Im Konzept werden in einer IST-Analyse Emissionsquellen ermittelt und bewertet, räumlich verortet und unter Berücksichtigung mikroklimatischer Verteilungsprozesse Aussagen zur Immissionssituation getroffen. Basierend auf diesen Aussagen werden Handlungsempfehlungen zur Verminderung der Emissionen und beispielsweise zu städtebaulichen Eingriffen zur Veränderung des Mikroklimas (z. B. Grünzüge zur Stadtdurchlüftung) formuliert. Auf dieser Ebene ist ein enger Zusammenhang zwischen Stadtentwicklungsparametern und Energieversorgungssystemen gegeben.

Klimaschutzkonzepte werden durch die kommunalen Verwaltungen, meist unter Nutzung externer Sachkompetenz erarbeitet. Der Umfang der zu betrachtenden Aspekte erfordert zwingend eine bereichs- bzw. akteursübergreifende Analyse, u. a. die Einbeziehung der örtlichen Energieversorger. Eine wertvolle Datenbasis für die Analyse der wärmebedarfsbedingten Emissionen liefern sogenannte Schornsteinfegerdaten. Problematisch erweist sich in diesem Zusammenhang der Datenschutz, der die Zugänglichkeit der Daten, sogar im aggregiertem Zustand, erschwert. 

Klimaschutzkonzepte sprechen ähnlich wie Energiekonzepte Handlungsempfehlungen für verschiedene Bereiche der Stadtentwicklung aus, die per Beschluss der Kommunalpolitik weggebend für kommunales Verwaltungshandeln werden.

Die ganzheitliche Analyse der Konzepte ist grundsätzlich ein wichtiger organisatorischer Schritt. Kritisch bleibt anzumerken, dass örtliche Wärmeversorgungsstrukturen zwar in die Analyse einbezogen werden, die Abstimmung der daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen mit den Möglichkeiten und Belangen der Versorgungssysteme oft nur unzureichend gewährleistet ist.

Beispiel für ein Klimakonzept:
http://www.hertenerklimakonzept2020.de/

Die Begriffe Energieversorgungskonzept bzw. Kommunales Energiekonzept haben bislang noch keine allgemein gültige Definition und Abgrenzung erfahren. In der Praxis werden die Begriffe für zwei unterschiedliche Konzeptvarianten benutzt. [Mehr]

Die Begriffe Energieversorgungskonzept bzw. Kommunales Energiekonzept haben bislang noch keine allgemein gültige Definition und Abgrenzung erfahren. In der Praxis werden die Begriffe für zwei unterschiedliche Konzeptvarianten benutzt. 

Das Energieversorgungskonzept (EVK) wird in der Regel von den Energieversorgungsunternehmen erstellt und soll ein sinnvolles Zusammenwirken der Entwicklung der Energieträger im betrachteten Gebiet unter Berücksichtigung des unternehmerischen Versorgungsauftrages herstellen. Bei der Erarbeitung wird primär ein systemisch-technischer Ansatz verfolgt. EVK können auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen z. B. örtlich oder regional ansetzen. Bei der Systembetrachtung bedarf insbesondere die Sicherung und der Ausbau der leitungsgebundenen Energieträger (Strom, Gas, Nah-/Fernwärme) und die Berücksichtigung von erneuerbaren Energien, industrieller Abwärme, KWK-Systemen und der Kälteversorgung einer Abstimmung. 

Bei der Entwicklung der Konzepte sind eine Vielzahl von Zielen zu beachten. Dies sind unter anderem:

  • Langfristige Sicherheit der Versorgung
  • Wirtschaftlichkeit und Preiswürdigkeit
  • Umweltschutz
  • Erhalt der freien Energiewahl der Verbraucher
  • Festlegung und Umsetzung der unternehmerischen Strategien und Ziele
  • Bewertung von Versorgungsalternativen
  • Förderung und Unterstützung der kommunalen Entwicklungsplanung.

Die Umsetzung der Ziele ist von Zielkonflikten begleitet. Zum Beispiel können Wirtschaftlichkeit und Preiswürdigkeit gegensätzlich sein. Auch kann der Grundsatz der freien Energiewahl für den Verbraucher den Gemeinwohlinteressen (z. B. Kommunen mit Kurstatus) entgegenstehen. Hier gilt es zwischen den Entscheidungsträgern (Versorgungsunternehmen und deren Eigentümer) und den Adressaten (Kunden, Bürger, Kommune, ...) Konsens herzustellen. 

Welche Ziele letztendlich zur Umsetzung gelangen, hängt im Wesentlichen von den durch Unternehmen und Unternehmenseigner gesetzten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Die Aussagen des EVK werden dementsprechend von der unternehmerischen Strategie bestimmt und betrachten Entwicklungsprozesse nur bedingt gesamtheitlich und objektiv. 

Energieversorgungskonzepte sind in der Regel für einen Betrachtungszeitraum von mehr als 15 Jahren ausgelegt. Sie haben strategischen Charakter für die Unternehmenspolitik und unterliegen deshalb einem internen Monitoring und Con-trolling. Enthalten sind beispielsweise Aussagen zu demografischen Verhältnissen, zur Beschaffungsstruktur der möglichen Primärenergieträger und zur generellen Wettbewerbssituation. Dabei finden Detailbetrachtungen in den Sektionen Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie statt. Letztendlich erfolgt eine grundlegende Betrachtung des Wärmemarktes und dessen zukünftiger Entwicklung. In den Konzepten werden neben einer Analyse des IST-Zustandes der Versorgungssituation Handlungsfelder für eine zukünftige Wärmeversorgung erarbeitet. Im Focus der Betrachtung liegen die leitungsgebundenen Versorgungssysteme Fernwärme und Erdgas. Ziel des Konzeptes ist es, die Auslastung und damit Wirtschaftlichkeit beider Systeme zu gewährleisten, volkswirtschaftlich unsinnige Doppelerschließungen zu reduzieren und die Wärmebereitstellung mit einer möglichst hohen Systemeffizienz und damit mit minimal notwengigen CO2- bzw. Schadgasemissionen abzusichern. Insbesondere seit der Liberalisierung der Strommärkte sind die betriebswirtschaftlichen Kenndaten der Stromerzeugung/-verkauf und -versorgung im Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen. Insbesondere im Prozess der Kraft-Wärme-Kopplung erfährt dieser Zusammenhang eine wesentliche Bedeutung.

EVK waren seit jeher Bestandteil des unternehmerischen Handels in der Energieversorgung. Die Kriterien, unter denen Energieversorgung gewährleistet wird, orientieren sich seitdem an politischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen. Stand vor dem zweiten Weltkrieg der Aufbau der leitungsgebundenen Infrastruktursysteme im Vordergrund, so war nach diesem Zeitpunkt zu Beginn die wirtschaftliche kostengünstige Versorgung für den Wiederaufbau Deutschlands das Ziel des Handelns. Die Energiekrisen verdeutlichten die Abhängigkeit von externen Ressourcen. Versorgungssicherheit stand im Mittelpunkt der Konzepte. Mit der Liberalisierung der Strommärkte war die unternehmerische Wirtschaftlichkeit Massstab für ein erfolgreiches agieren. Als zentrale Herausforderungen der kommenden Jahre stehen der Stadtentwicklungsprozess mit den Themen demografischer Wandel, Steigerung der Energieeffizienz, CO2-Reduktion und die angespannte finanzielle Situation der kommunalen Haushalte im Mittelpunkt des Handels von Städten und Kommunen. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Rekommunalisierung der im Liberalisierungsprozess veräußerten kommunalen Versorgungsunternehmen. Stadteigene Energiekonzepte werden dafür erarbeitet.

Vom Energieversorgungskonzept ist das kommunale Energiekonzept begrifflich zu unterscheiden. Kommunale Energiekonzepte werden von der kommunalen Verwaltung erarbeitet. Der Schwerpunkt eines kommunal erstellten Konzeptes liegt vorrangig auf der anbieterunabhängigen Strukturierung der Energie- insbesondere der Wärmeversorgung auf kommunalem Gebiet. Es soll der Ordnung und Stabilisierung des lokalen Marktes dienen und insbesondere die damit verbundenen Effekte volkswirtschaftlich und umweltpolitisch positiv beeinflussen. Inhaltlich wird das kommunale Energiekonzept stark von stadtplanerischen Rahmenbedingungen geprägt, aber auch Image und parteipolitische Grundzüge bestimmen die Inhalte. 

Energiekonzepte erhalten durch Beschluss der Kommunalpolitik wegweisenden Charakter für kommunale Entwicklungsmaßnahmen. Unabhängig davon sind die Konzepte für die kommunalen Handlungsträger im baurechtlichen Sinn nicht bindend. 

Beispiel für ein Energiekonzept:
www.swro.de/Energiekonzept-2020-SWRO