Seit dem 01. Januar 2022 ist das noch von der alten Bundesregierung 2021 verabschiedete Lobbyregistergesetz in Kraft. Es erlegt sämtlichen in Deutschland auf Bundesebene Interessenvertretung nachgehenden Unternehmen Transparenzpflichten auf und verpflichtet sie, sich in das von der Bundestagsverwaltung geführte Lobbyregister einzutragen.
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