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BEG-Förderstopp

24.01.2022
Aufgrund explodierender Antragszahlen wird die BEG Förderung vorläufig gestoppt. Die Zukunft der energetischen Gebäudeförderung bleibt offen.

Die energetische Gebäudeförderung der KfW im Rahmen der BEG wurde zum 24.01.22 vorläufig ausgesetzt. Dies betrifft sowohl die Förderung für Neubauten und Sanierungen im Rahmen der Programmteile BEG-WG & BEG-NWG als auch die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen des Programmteils BEG-EM. Darüber hinaus wird die Förderung für Neubauten des Niveaus Effizienzhaus 55 (EH 55) endgültig beendet. Die Einstellung der Förderung für dieses Anforderungsniveau war bereits für den ersten Februar 2022 angekündigt und wird durch diesen Schritt, um ca. eine Woche nach vorn verschoben.

Der Grund für den Stopp ist laut KfW und BMWK das Ausschöpfen der finanziellen Mittel, aufgrund stark gestiegener Antragszahlen. Ausgelöst wurden diese, durch die Ankündigung aus dem November des vergangenen Jahres, die EH 55 Förderung einzustellen. Die KfW berichtet, dass allein ein seit dieser Nachricht Anträge in Höhe von rund 20 Mrd. € eingegangen seien.

Betroffen von dem Stopp sind auch bereits eingegangene, aber noch nicht beschiedene Anträge. Als Überbrückung wird die Bereitstellung von Darlehen zur Überbrückung bis zu einer endgültigen Klärung geprüft.

Nicht betroffen von dem Programmstopp bleibt die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen des Programmteils BEG-EM, die weiterhin über das Bafa abgewickelt wird. Förderfähig sind in diesem Programmteil u. a. der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit Förderquoten von 30 oder 35 % je nach energetischer Qualität der gelieferten Wärme sowie die Errichtung von Gebäudenetzen.

Wie geht es weiter?

Die systemische Förderung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung soll möglichst schnell wieder aufgenommen werden. Voraussetzung dafür ist die Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel. Das voraussichtliche Datum für die Verabschiedung des Bundeshaushaltes durch das Bundeskabinett ist der 9. März. Ein Aussetzen des Förderprogrammes bis zur endgültigen Verabschiedung des Haushaltes durch den Bundestag muss befürchtet werden.

Im Zusammenhang mit der Abschaffung der EH 55 Förderung hat das BMWK angekündigt diesen zeitnah als gesetzlichen Mindeststandard im Neubau im Rahmen einer Novellierung des GEG etablieren zu wollen. Ob, wann und in welcher Form die Neubauförderung (EH 40 & EH 40Plus) wieder startet, wird derzeit noch beraten und hängt entscheidend davon ab, welche Mittel aus dem Energie- und Klimafonds zur Verfügung stehen und wie hoch der Bedarf anderer notwendiger Programme ausfällt.

Einen Hinweis auf die Zukunft der energetischen Gebäudeförderung liefert die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag, zu der sich die zuständigen Ministerien weiterhin bekennen. Demnach soll eine ganzheitliche Neubauförderung etabliert werden, die auf die spezifischen Treibhausgasemissionen fokussiert. Der AGFW wird die anstehende Novellierung des GEG sowie die Weiterentwicklung der energetischen Gebäudeförderung intensiv begleiten.

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