Häufige Fragen zur Förderfähigkeit von Fernwärmeanschlüssen im BEG
Nachdem das BEG von der Europäischen Kommission als beihilfefrei eingestuft wurde, ging es schnell mit dem Start des ersten Programmbausteins, der BEG- Einzelmaßnahmenförderung (AGFW berichtete). Bedingt durch diese Eile haben sich einige Ungenauigkeiten und Unklarheiten in die die Förderrichtlinie eingeschlichen, die beim interessierten Leser zu einigen Unsicherheiten führen. Vor allem die Bedingung für die Förderung des Anschluss eines Bestandsgebäudes an ein Wärmenetz oder die Erneuerung eines solchen Anschlusses, lassen für den Gebäudeeigentümer, der sein Gebäude an ein Wärmenetz anschließen möchte, den Fachplaner, der ihn bei diesem Vorhaben unterstützt und auch den Fernwärmeversorger, der seine Kunde hinsichtlich bestehender Fördermöglichkeiten beraten möchte, mit offenen Fragen zurück.
Daher hat uns von ihnen eine Vielzahl von Fragen erreicht. In Gesprächen mit dem Bafa und dem BMWi konnten wir einige von ihnen beantworten und darüber hinaus auch Lösungsvorschläge für bestehende Probleme einbringen, die auch umgesetzt wurden. Die Antworten auf einige der häufigsten Fragen können wir Ihnen hier präsentieren.
Wie wird der Nachweis über den erneuerbaren Anteil des Wärmenetzes erbracht?
- Das Verfahren nach der aktuellen Version des Arbeitsblattes 309 Teil 5 (liegt aktuell als Entwurf vor; Veröffentlichung der Schlussfassung voraussichtlich Mai 2021) kann als Nachweis über den erneuerbaren Anteil eingesetzt werden
- Der Nachweis wird durch das Versorgungsunternehmen erbracht
Sind die Förderungen mit anderen Programmen kombinierbar?
- Kumulierung einer Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln ist möglich
- Bei Kombination mit Förderung nach KWKG/KWKAusV ist eine Erklärung über bereits erhaltene Förderung nötig
- Durch Kumulierung darf Förderquote von 60 % nicht überschritten werden
Wird Wärme aus Müllverbrennungsanlagen als erneuerbar anerkannt?
- Der biologisch abbaubare Teil des Abfalls gilt nach RED (2018/2001) als Biomasse
- Nach FW 309 Teil 5 kann der erneuerbarer Anteil der Wärme aus Abfallverbrennungsanlagen pauschal mit 45 % angenommen werden
Ist Wärme aus Anlagen, die Biomethan einsetzen erneuerbar?
- Biomethan wird nach RED (2018/2001) als eine Biogasqualität definiert
Können Umfeldmaßnahmen gefördert werden, wenn die Wärmeübergabestation beim Versorger verbleibt?
- Die Förderung für Umfeldmaßnahmen ist auch möglich, wenn die Wärmeübergabestation im Eigentum des Fernwärmenetzbetreibers verbleibt
- Wärmenetzbetreiber kann als Förderung abwickeln
Wie sind Anschlüsse förderfähig, wenn die Wärmeübergabestation beim Fernwärmeversorger verbleibt?
- Wärmenetzbetreiber tritt als Contractor auf
- Komponenten außerhalb der Grundstücksgrenzen sind ausgenommen
Weitergehende Informationen zur Förderfähigkeit des Anschlusses an Wärmenetze im BEG finden Sie auch auf der Webseite des BMWi.