Stellungnahme zur Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) veröffentlicht
Wir fordern in unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Carbon Leakage Verordnung die Aufnahme der Wärme aus KWK-Anlagen zu den beihilfeberechtigten Teilsektoren. Dieser Schritt ist nötig, um die strukturelle Benachteiligung der gekoppelten Wärme durch die Einführung eines nationalen Emissionhandelssystems im Rahmen des BEHG auszugleichen. Da die Emissionskosten für in KWK-Anlagen eingesetzten Brennstoffe nicht an den Stromkunden weitergegeben werden können, werden sie alleine vom Wärmekunden getragen. Damit erfährt KWK-Wärme einen entscheidenden Nachteil gegenüber ungekoppelter Wärmeerzeugung und es besteht die Gefahr, dass Wärmeversorger auf eine ungekoppelte Wärmeerzeugung umstellen oder dass Wärmekunden sich von in KWK- Anlagen erzeugter Fernwärme abkoppeln und zu anderen ineffizienten Wärmeversorgungsoptionen wechseln.
Eine Kompensation sollte sich dabei an der Höhe der Kosten für die Emissionen orientieren, die der Stromerzeugung zuzuordnen sind, um die bestehende negative Wirkung zu kompensieren. Wir schlagen daher vor, die Fernwärmeversorgung mit einem Kompensationsgrad von 30 % in die Liste der beihilfeberechtigten Teilsektoren aufzunehmen, um eine Beihilfezahlung in Höhe von 30 % der benötigten Emissionszertifikate zu ermöglichen. Diese Forderung orientiert sich an der Höhe der kostenlosen Zuteilung für KWK-Anlagen, die am europäischen ETS teilnehmen und garantiert eine Gleichbehandlung von KWK-Anlagen unabhängig von der Anlagengröße.