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AGFW-Umsetzungshilfe zu Informationspflichten der Wärmelieferanten nach § 9 EnSikuMaV

07.10.2022
Wärmelieferanten sind nach § 9 EnSikuMaV verpflichtet, ihre Wärmekunden zum 30. September 2022 gesondert über den Energieverbrauch und die Energiekosten zu informieren.
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Bereichsleiter Recht & Europa
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