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AGFW-Umsetzungshilfe zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

02.06.2023
Seit dem 1. Januar 2023 sind Wärmelieferanten gesetzlich dazu verpflichtet, Auskunft über die Brennstoffemissionen der gelieferten Wärme sowie über die damit verbunden Emissionszertifikatekosten zu erteilen.
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