Beschleunigung von Investitionen in KWK-Anlagen und Fernwärmeleitungen
Der Gesetzgeber hat mit dem im November 2020 beschlossenen Investitionsbeschleunigungsgesetz die Weichen dafür gestellt, dass notwendige Infrastrukturvorhaben im Energie- und Transportsektor möglichst zügig in Angriff genommen werden können. Dies betrifft auch die Fernwärme in zwei Punkten, nämlich den Bau von großen KWK-Anlagen (§ 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 3b VwGO) sowie den Bau von Fernwärmeleitungen (§ 67a UVPG).