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Beschleunigung von Investitionen in KWK-Anlagen und Fernwärmeleitungen

25.11.2020
Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen - Fernwärme auch in zwei Punkten betroffen.

Der Gesetzgeber hat mit dem im November 2020 beschlossenen Investitionsbeschleunigungsgesetz die Weichen dafür gestellt, dass notwendige Infrastrukturvorhaben im Energie- und Transportsektor möglichst zügig in Angriff genommen werden können. Dies betrifft auch die Fernwärme in zwei Punkten, nämlich den Bau von großen KWK-Anlagen (§ 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 3b VwGO) sowie den Bau von Fernwärmeleitungen (§ 67a UVPG).

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