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Inkrafttreten des neuen § 29 GWB

02.08.2022
Am 28. Juli 2022 wurde das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Gemäß Art. 9 Abs. 1 ist das Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft getreten, mithin am 29. Juli 2022. Dieses Gesetz regelt insbesondere die Erweiterung der Preismissbrauchskontrolle in § 29 GWB um Fernwärme.

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