Aktuelles aus dem Bereich

Energiewirtschaft, Recht & Politik / Recht / Aktuelles aus dem Bereich

Neue Verbrauchserfassung- und Abrechnungsverordnung für Fernwärme und Fernkälte im Bundesrat

18.06.2021
Der Bundesrat wird voraussichtlich am 25. Juni 2021 über die neue Verordnung zur Umsetzung der europäischen Vorgaben über Verbrauchserfassungs-, Abrechnungs- und Informationspflichten (FFVAV) entscheiden. Die Ausschüsse des Bundesrats haben diese Entscheidung mit Empfehlungen vorbereitet. Die Empfehlungen bringen Licht und Schatten.

Der Erlass der Verordnung zur Umsetzung der europäischen Vorgaben über Verbrauchserfassungs-, Abrechnungs- und Informationspflichten (FFVAV) verzögert sich um einen Monat. Ursprünglich wollte der Bundesrat bereits im Mai über den von der Bundesregierung vorgelegten Verordnungsbeschluss (BR-Drucks. 310/21) entscheiden (siehe AGFW-Aktuell 14/21 vom 29. April 2021). Es bestand aber noch in den mit der Verordnung befassten Ausschüssen des Bundesrats erheblicher Beratungsbedarf. Nunmehr soll der Bundesrat am 25. Juni 2021 auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause darüber befinden.

Inzwischen wurden die Empfehlungen der Bundesrats-Ausschüsse veröffentlicht (BR-Drucks. 310/1/21). Der federführende Wirtschaftsausschuss hat einige Änderungsanträge eingebracht, die sinnvolle Klarstellungen in Bezug auf die Messpflichten (Messung von Dampfmengen; Ort der Messung; Verschiebung der Fristen für den Einbau von fernablesbaren Zählern; Erhalt der bisherigen Regelungen zu Ersatzverfahren) und den Anwendungsbereich für Wärme-Contracting enthalten. Damit tragen die Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses den Anregungen des AGFW Rechnung.

Indes haben es die Empfehlungen des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz in sich. Der Ausschuss fordert neben der Umsetzung der EU-Vorgaben eine Novelle der AVBFernwärmeV, die in den Kernbereich des Vertragsrechts eingreift. Insbesondere sollen die in § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV geregelten Höchstlaufzeiten von Fernwärmeverträgen massiv von zehn auf zwei Jahre abgesenkt werden. Der Ausschuss erhofft sich davon eine Verbesserung des Verbraucherschutzniveaus. Nach Auffassung des AGFW wird dabei jedoch übersehen, dass mit dem Fernwärmevertrag der Anschluss an ein Fernwärmesystem steht und fällt. Fernwärmeversorger, die derzeit ihre Fernwärmesysteme umfangreich rausbauen und Neukunden erschließen, müssen damit rechnen, dass ihre mühsam im umkämpften Wettbewerb der Heizsysteme gewonnenen Neukunden schon nach zwei Jahren wieder abspringen. Dies schafft erhebliche Investitionsunsicherheit und gefährdet den für die Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland unerlässlichen Aus- und Umbau der Fernwärmesysteme. Daher haben der AGFW und seine Mitgliedsunternehmen gegenüber den Ländern Stellung genommen. Der AGFW plädiert dafür, dass eine etwaige Reform der AVBFernwärmeV nicht durch die Hintertür einer Bundesratsentscheidung zum FFVAV-Gesetzgebungsverfahren, sondern im Rahmen eines eigenständigen Gesetzgebungsverfahrens erfolgt, das vom BMWi angemessen unter Beteiligung aller interessierten Kreise vorbereitet wird.

Der AGFW hat bereits am 1. Juni 2021 in einer Online-Veranstaltung über die künftige FFVAV informiert. Eine zweite Veranstaltung findet am 8. Juli 2021 statt, die die neusten Entwicklungen im Bundesrat zum Gesetzgebungsprozess berücksichtigen wird.

Weitere Artikel mit folgenden Schlagworten anzeigen:
Ihre Ansprechpartner
Norman Fricke
Bereichsleiter Recht & Europa
+49 69 6304-207
+49 69 6304-458