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Wann tritt die Novelle zur FFVAV und zur AVBFernwärmeV in Kraft?

22.07.2021
Der AGFW kämpft zusammen mit BDEW und VKU weiter um Umsetzung der FFVAV, ohne dass dabei - wie vom Bundesrat beschlossen - gleichzeitig die AVBFernwärmeV geändert wird.

Der Bundesrat hat bekanntlich am 25. Juni 2021 den Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur FFVAV um weitere überraschende Maßgaben, insbesondere zur AVBFernwärmeV erweitert (dazu AGFW-Aktuell 22/21 vom 30. Juni 2021). Seitdem stellt sich die Branche die Frage, wann die Novelle in Kraft tritt. Das BMWi als federführendes Ministerium hat dazu grundsätzlich zwei Optionen. Erstens fertigt es die Verordnung nach Einholung der Zustimmung des BMJV aus und gibt sie sodann im Bundesgesetzblatt bekannt. Dann tritt die Verordnung einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft. Oder aber das BMWi setzt die Verordnung nicht in Kraft, sondern unternimmt einen zweiten Anlauf, freilich auch dann wieder unter Einbeziehung des Bundesrats. Zur zweiten Option sieht sich das BMWi wegen Zeitdrucks nicht in der Lage, weil maßgebliche Regelungen der FFVAV Vorgaben aus der Energieeffizienz-Richtlinie betreffen, die bereits am 25. Oktober 2020 hätte umgesetzt werden müssen.

Der AGFW hat daher am 5. Juli 2021 in einem gemeinsam mit dem BDEW und dem VKU verfassten Schreiben an das BMWi angeregt, die Verordnung nur in Bezug auf diejenigen Regelungen umzusetzen, die einen europarechtlichen Bezug haben. Da die Verbände bis dato noch keine Rückmeldung erhalten haben, haben sie mit Schreiben vom 22. Juli  noch einmal nachgehakt.