WärmeLV - FW 314

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AGFW-Regelwerksbaustein FW 314 veröffentlicht - Umsetzung der Wärmelieferverordnung wird erleichtert

Der von der Branche lang erwartete Regelwerksbaustein, "Berechnung des Jahresnutzungsgrades von Wärmeerzeugungsanlagen in der Wohnungswirtschaft", ist veröffentlicht. Der Baustein stellt unter anderem sicher, dass

die Berechnungsformel zur Bestimmung des Jahresnutzungsgrades in der Praxis richtig angewendet wird. Gleichzeitig ist mit der Aufnahme in das AGFW-Regelwerk ein wesentlicher Schritt zu der vom Gesetzgeber geforderten

Anerkennung neuer "Pauschalwerte" getan.

 

Bei der Umstellung auf die gewerbliche Wärmelieferung besteht für Eigentümer und Verwalter seit 2013 mit § 556 c BGB und der Wärmeliefer-Verordnung erstmals eine gesetzliche Grundlage.

Die Kosten der Umstellung sind vom Mieter jedoch nur insoweit zu tragen, wie eine sogenannte "Kostenneutralität" vorliegt, d. h., dass es für Mieter im Rahmen der Umstellung zu keiner Kostensteigerung kommt. Um dies nachzuweisen, muss ein Kostenvergleich zwischen Eigenversorgung und Wärmelieferung erfolgen. Hierfür wird u. a. der Jahresnutzungsgrad der bestehenden Heizungsanlage benötigt. Ist dieser nicht bekannt, so kann auf "anerkannte Pauschalwerte" zurückgegriffen werden.

Der Knackpunkt hierbei ist: Bisher gibt es diese anerkannten Pauschalwerte noch nicht. In der Begründung zur Wärmelieferverordnung (WärmeLV) findet sich zwar ein Hinweis auf vom BMVBS 2009 veröffentlichte Aufwandszahlen. Diese Werte sind jedoch nach einhelliger Meinung praxisfremd. Dies hat zu großer Unsicherheit in der Branche geführt und den Vertrieb von Fernwärme und Contractingprodukten erschwert.

Der AGFW setzt sich für eine Verbesserung dieser Bedingungen ein. Als Teil dessen hat der AGFW zusammen mit dem ESCO Forum im ZVEI und der VfW eine empirische Studie durchgeführt, die der Ermittlung von Pauschalwerten dient, die auch in der Praxis Bestand haben werden.