Wärmenetze gegenüber Wärmepumpen benachteiligt
Mit dem Ausbau kommunaler Wärmepläne rücken Wärmenetze verstärkt in den Fokus – besonders in dicht besiedelten Mietgebieten. Doch gesetzliche Regelungen wie § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung bremsen Investitionen in gewerbliche Wärmelösungen wie Fernwärme und Contracting massiv aus.
Denn: Während Vermieter bei Eigeninvestitionen – etwa in Wärmepumpen – über die Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) bis zu 0,50 €/m² monatlich auf Mieter umlegen dürfen, muss gewerbliche Wärmelieferung für Mieter kostenneutral sein. Das nimmt Vermietern den Anreiz, auf klimafreundliche Netze umzusteigen.
Ein Gutachten des ITG Dresden im Auftrag von AGFW und VKU zeigt: In nahezu allen Fällen entstehen zunächst Mehrkosten – unabhängig vom System. Doch nur bei Eigenversorgung können diese weitergegeben werden. Die Folge: Alte Gasthermen bleiben im Einsatz, obwohl klimafreundliche Alternativen verfügbar wären.
Die Verbände fordern daher: Auch bei gewerblicher Wärmelieferung muss eine Umlage von 0,50 €/m² möglich sein – analog zur Modernisierungsumlage. Laut Gutachten würde dies in den meisten Fällen ausreichen, um Investitionslücken zu schließen.
Ohne eine Reform der Wärmelieferverordnung bleibt der Anschluss vermieteter Gebäude an Wärmenetze schwierig. Für das Gelingen der Wärmewende braucht Fernwärme endlich faire gesetzliche Rahmenbedingungen.
Lesen Sie hierzu auch unser AGFW Aktuell.
Stellungnahmen
[+]Hier finden Sie unsere Stellungnahmen zum Thema WärmeLV aus 2024.
Studie WärmeLV und Weiteres
[+]Die Studie des ITG finden Sie hier:
- ITG Kurzgutachten zu den Kosten typischer Wärmeversorgungsoptionen im Mehrfamilienhaus
- ITG Präsentation zum Kurzgutachten
Hier das Gutachten von Prognos:
WärmeLV und BGB sind hier zu finden:






