AGFW nimmt Stellung zu Änderungen im Energie- und Stromsteuerrecht
Das Bundesfinanzministerium hat die Verbände zu ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zru Stellungnahme aufgerufen. Der AGFW hat fristgerecht zum 26. April 2024 eine Stellungnahme eingereicht, die auf die fernwärme- und KWK-spezifischen Anpassungen eingeht und Forderungen zu kritischen Änderungen adressiert. Positiv hervorzuheben sind Anpassungen im Sinne des Bürokratieabbau, wie bspw. der zukünftige Verzicht auf die jährliche Abgabe der wirtschaftlichen Tätigkeiten gemäß § 17 Abs. 3 StromStV und § 95 Abs. 3 EnergieStV. Jedoch gibt es auch vorgeschlagene Anpassungen, z. B. in § 2 Nr. 10 StromStG, die einen administrativen Mehraufwand bzw. zusätzliche bürokratische Lasten für die Steuerpflichtigen bedeuten.
Neuregelungen in § 9b Abs. 1b StromStG und § 54 Abs. 1a EnergieStG sollen zukünftige Steuerentlastungen für Strom zur Abdeckung von Netzverlusten nur dann gestattet werden, wenn die erzeugte Nutzenergie an Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft geliefert wird. Der AGFW fordert diese Änderung zu streichen, da sie nicht sach- und fachgerecht ist.
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Änderungen und den dazugehörigen AGFW-Forderungen können der Stellungnahme entnommen werden.



