Bundeskabinett verabschiedet GModG und StromVKG
Bundeskabinett verabschiedet GModG und StromVKG
Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch mit der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) sowie des Strom‑Versorgungssicherheits‑ und Kapazitätengesetzes (StromVKG) zentrale Vorhaben im Energiebereich in Angriff genommen. Der AGFW hatte sich im Rahmen der zuvor stattfindenden Verbändeanhörungen mit Stellungnahmen zu den Referentenentwürfen für die beiden Gesetze sowie zu einem weiteren Entwurf für eine Anpassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) eingebracht.
GModG
Das GModG dient der Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag das Heizungsgesetz abzuschaffen und die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) umzusetzen. Dazu sollen zentrale Elemente des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) reformiert und stärker auf Flexibilität sowie Technologieoffenheit ausgerichtet werden.
Anstelle der bisherigen 65%-EE-Regelung für neue Heizungen tritt ein Katalog zulässiger Technologien für neue Heizungssysteme in Neu- und Bestandsgebäuden. Dazu zählen neben dem Anschluss an ein Wärmenetz mit dem Entwurf auch neue Gas- oder Ölheizungen, die anteilig mit klimaneutralen Brennstoffen versorgt werden müssen (Biotreppe).
Aus Sicht des AGFW ist positiv hervorzuheben, dass die Bedeutung klimafreundlicher Wärmenetze grundsätzlich anerkannt wird. Gleichzeitig sieht der Verband jedoch erhebliche Defizite in der konkreten Ausgestaltung. Die vorgesehene Biotreppe führt zu unterschiedlich strengen Dekarbonisierungspfaden für Einzelheizungen und Wärmenetze. Während Wärmenetze bereits ab 2030 zu mindestens 30 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme versorgt werden müssen, bleiben die Anforderungen an Öl- oder Gasheizungen weit dahinter zurück. So sollen neu zu errichtende Gas- oder Ölheizungen laut Entwurf ab 2030 zu 15 % mit klimaneutralen Gasen versorgt werden. Anders als bei Wärmenetzen greift für Bestandskunden diese Quote nicht. Die für deren Dekarbonisierung vorgesehene Grüngasquote ist zwar noch nicht final ausgestaltet, dürfte erwartungsgemäß jedoch weit hinter dem Anforderungsniveau für Wärmenetze zurückbleiben. Die stark voneinander abweichenden Anforderungsniveaus bergen die Gefahr einer enormen Wettbewerbsverzerrung auf dem Wärmemarkt.
Der AGFW hat in seiner Stellungnahme auf dieses Risiko hingewiesen und ein „Level Playing Field“ auf dem Wärmemarkt gefordert. Dies kann u. a. durch eine Angleichung der Anforderungen an Gas- und Ölheizungen an das Niveau von Wärmenetzen hergestellt werden.
Der Gesetzesentwurf dient darüber hinaus auch der Umsetzung der EPBD-Vorgabe, das Anforderungssystem für die Effizienz der Wärmeversorgung eines neuen oder modernisierten Gebäudes umzustellen. Statt der alleinigen Betrachtung der nicht regenerativen Primärenergie soll in Zukunft die Gesamtprimärenergie ausschlaggebend sein, um auch den effizienten Einsatz erneuerbarer Energie anzureizen. Infolgedessen ist eine Anpassung der Primärenergiefaktoren notwendig. Im Zuge dessen sieht der Gesetzesentwurf die bereits im GEG angelegte Umstellung von der Stromgutschrift- auf die Carnotmethode vor. Um das langfristige Dekarbonisierungspotenzial der Wärmenetze zu berücksichtigen, können Wärmenetze einen wettbewerbsfähigen Pauschalfaktor nutzen, der anhand des Anteils klimaneutraler Wärme noch weiter leicht abgesenkt werden kann.
Statt dieses komplexen Verfahrens zur Ermittlung netzindividueller Pauschalfaktoren hat der AGFW in seiner Stellungnahme die Einführung eines zweiten Pauschalfaktors für besonders effiziente Wärmenetze vorgeschlagen. Außerdem hat der Verband darauf hingewiesen, dass das Prinzip der Pauschalfaktoren auch auf die Emissionsfaktoren übertragen werden sollte.
Die AGFW-Stellungnahme finden Sie online auf unserer Webseite. Die Bundesregierung strebt an, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause vom Parlament verabschiedet wird.
WPG
Ein weiteres wärmepolitisches Gesetz, zu dem die Bundesregierung einen Referentenentwurf vorgelegt hat, ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Der Entwurf dient der Vereinfachung der Wärmeplanung für kleine Gemeinden und dem Einstieg in die EU-rechtlich vorgegebene Kälteplanung.
Der AGFW hat die Gelegenheit der Verbändeanhörung genutzt, um auf weiteren dringend notwendigen Anpassungsbedarf hinzuweisen. So sollte eine Anpassung des WPG genutzt werden, um die EU-Definition für „effiziente Fernwärme“ in nationales Recht umzusetzen und zu verhindern, dass zukünftig parallele Anforderungssysteme für Wärmenetze nebeneinander existieren. Außerdem hat der AGFW vorgeschlagen, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte gesetzliche Regelung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) im WPG erfolgt.
Die AGFW-Stellungnahme finden Sie online auf unserer Webseite. Ein konsolidierter Kabinettsentwurf liegt bislang noch nicht vor. Es ist geplant den Gesetzesentwurf am 27.05. im Kabinett zu verabschieden.
StromVKG
Parallel zum GModG hat die Bundesregierung in der vergangenen Woche auch das StromVKG verabschiedet, das zur Umsetzung der angekündigten Kraftwerksstrategie dient. Ziel ist der Aufbau neuer gesicherter Erzeugungskapazitäten über Ausschreibungsmechanismen. Dafür sind mehrstufige Ausschreibungen für neue Kraftwerkskapazitäten sowie die Vorhaltung gesicherter Leistung vorgesehen.
Auch diesen Gesetzesentwurf hat der AGFW im Rahmen einer Stellungnahme kritisch eingeordnet. So hat der Verband beispielsweise darauf hingewiesen, dass Definitionen für zentrale Begriffe wie z. B. „klimaneutral“ fehlen oder dass Wasserstoffreadiness auch auf Wasserstoffderivate ausgeweitet werden sollte.
Insbesondere für Standorte bestehender KWK-Anlagen ergeben sich zusätzliche Herausforderungen. Der Gesetzesentwurf setzt das beihilferechtlich begründete Kumulierungsverbot zwischen KWKG und Ausschreibungen im Rahmen des StromVKG um. Potenzielle Anlagenbetreiber müssen also entscheiden, welches der Anreizprogramme sie in Anspruch nehmen. Der AGFW hat darauf hingewiesen, dass die Umsetzung dieser Pfadentscheidung nicht dazu führen darf, Standorte mit bestehenden KWK-Anlagen oder ausgeförderte KWK-Anlagen von den Ausschreibungen auszuschließen.



