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Förderung von Fernwärmeanschlüssen in der BEG

19.02.2021
Bereits zum ersten Januar diesen Jahres ist mit der Zuschussvariante für Einzelmaßnahmen (BEG-EM) der erste Baustein der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestartet. Unter anderem wird auch der Anschluss an ein öffentliches Wärmenetz gefördert. Jedoch sind die Bedingungen zur Erreichung der Förderfähigkeit hoch.

Das BEG-EM löst bisher geltende Fördertatbestände des MAP, APEE und HZO ab und fasst sie zusammen. Ziel des Teilprogramms ist die Energetische Verbesserung des Gebäudebestandes durch die Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden und richtet sich ausschließlich an Nutzer und Eigentümer von Bestandsgebäuden.

Was wird gefördert?

Als eine Alternative zu einer gebäudeindividuellen Heizung ist auch die Errichtung eines nichtöffentlichen Gebäudenetzes, der Anschluss an ein Gebäudenetz oder an ein öffentliches Wärmenetz förderfähig.

Gefördert wird der Anschluss oder die Erneuerung eines Anschlusses an ein Wärmenetz. Dazu zählen:

  • Wärmeübergabestation
  • Rohrnetz zum Anschluss
  • Installation
  • Notwendige Umfeldmaßnahmen (u. a. energetische Planung, Baustelleneinrichtung, Deinstallation von Altanlagen)
  • Anpassung der Gebäudeheizung an niedrigere Temperaturen
  • Anschlusskosten Fernwärme

Förderbedingungen

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (Bafa). Die Beantragung muss vor Beginn des Vorhabens elektronisch geschehen. Ab dem ersten Juli 2021 steht auch eine Förderung in Form eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschüssen durch die KfW zur Verfügung.

Die zentrale Bedingung für die Förderfähigkeit eines solchen Anschlusses besteht darin, dass die in das Netz einspeisende Wärmeerzeugung sich zu mindestens 25 % aus erneuerbarer Energie zusammensetzt. Durch den Verweis auf die Erneuerbaren Energien Richtlinie der EU bedeutet das, dass folgende Wärmequellen zur Erfüllung dieser Bedingungen zugelassen sind:

  • Solarthermie
  • Geothermie
  • Umgebungsenergie
  • Biomasse
  • Deponiegas, Klärgas, Biogas

Weder Wärme aus hocheffizienten KWK-Anlagen noch industrielle oder gewerbliche Abwärme kann einen Beitrag zum Erreichen dieses Erfüllungsgrades beitragen. Es ist individuell für jedes Netz zu prüfen, ob die erforderliche Quote erreicht werden kann.

Eine weitere Bedingung besteht darin, dass die Förderung nur für die Anlagenkomponenten möglich ist, die sich nicht im Besitz des Fernwärmeversorgers befinden. Für die Versorgungsunternehmen bleibt damit lediglich eine beratende Rolle gegenüber den an der Fernwärme interessierten Kunden. Außerdem sollten sich Versorgungsunternehmen, deren Wärmenetze den geforderten Erneuerbaren Anteil erreichen, in der Lage sein, diesen ausweisen zu können, um dem verantwortlichen Fachunternehmer die Nachweisführung zu erleichtern.

Förderquoten

  • Wärmeübergabestation (EE-Anteil Erzeugung mind. 25 %):            30 %
  • Wärmeübergabestation (EE-Anteil Erzeugung mind. 55 %):            35 %
  • Austauschprämie für Ölheizungen:                                                   +10 Prozentpunkte
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