Geothermie-Beschleunigungsgesetz: AGFW warnt vor möglichen administrativen Hürden
Denn Wärmenetzprojekte, für die eine Planfeststellung nötig ist, werden damit den bewährten Verfahren für Gas- und Wasserstoffleitungen gleichgestellt.
Dieses beschleunigte Planfeststellungsverfahren bringt verkürzte Fristen und digitale Abläufe mit sich und ermöglicht einen vorzeitigen Baubeginn. Ergänzt wird dies durch Duldungspflichten für Vorarbeiten und die Übernahme weiterer bewährter Regelungen aus dem Energiewirtschaftsgesetz. „Die Gleichstellung von Wärmeleitungen im Planfeststellungsrecht kann den Ausbau der Fernwärme deutlich beschleunigen“, betont AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch.
Der Verband hatte im Sommer klare Forderungen gestellt, von denen sich einige nun im Gesetz wiederfinden. Neben einigen Klarstellungen und Verbesserungen im Verfahrensablauf, der Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses für die Wärmeinfrastruktur bis 2045 sowie der Privilegierung geothermischer Anlagen im Außenbereich hatte der AGFW insbesondere für eine Ausweitung der Genehmigungsbeschleunigung auf alle Wärmeleitungsprojekte plädiert.
Doch ein Wermutstropfen bleibt: Der AGFW hatte gefordert, unklare Formulierungen aus dem Gesetzesentwurf zu streichen. Lutsch erklärt „Je nach Auslegung kann der Entwurf zu zusätzlichen administrativen Hürden führen. Der verpflichtende Einbezug zusätzlicher Wärmeleitungen in Planfeststellungsverfahren, würde dem Beschleunigungsziel widersprechen. Die Aufgabe, die Prozesse auch in der Praxis zu beschleunigen, liegt nun bei den zuständigen Genehmigungsbehörden“.



