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Stellungnahmen zu Konzeptpapieren

26.08.2022
Im Schatten der Diskussion zu Gasumlage und zu verpflichtenden Energieeinsparungen in privaten und öffentlichen Gebäuden hat das BMWK in diesem Sommer auch die Weichen für den zukünftigen ordnungsrechtlichen Rahmen der Wärmeversorgung gestellt und Konzeptpapiere für die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) und zur 65 % EE Pflicht für neue Heizungen vorgelegt.

65 % EE Pflicht

Die Koalitionspartner haben sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung, auf Basis von mindestens 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Im Rahmen des zweiten Entlastungspakets hat die Koalition beschlossen, diese Verpflichtung auf das Jahr 2024 vorzuziehen.

Mitte Juli haben BMWK und BMWSB ein Konzeptpapier zur Umsetzung der 65 % EE-Pflicht vorgelegt. Als eine Erfüllungsoption für die Vorgabe wird in diesem Papier der Anschluss an ein Wärmenetz genannt, unabhängig vom Anteil erneuerbarer Energien am Erzeugungsmix. In der zweiten Hälfte des Jahrzehnts soll diese pauschale Anerkennung nur noch gelten, wenn für das Netz ein Transformationsplan vorliegt. Das Konzeptpapier diskutiert zwei Möglichkeiten zur Umsetzung der Pflicht, entweder ein gleichberechtigtes Nebeneinander aller Versorgungsoptionen oder eine Abstufung zwischen den Wärmerzeugungsoptionen. Nach dem Stufenmodell wären Wärmenetzanschluss, Wärmepumpe, oder Hybridheizungen die zu präferierenden Optionen, während Heizungen auf Basis von Biomasse, Biomethan oder klimaneutralen Gasen nur eingesetzt werden können, falls die zuvor aufgezählten Erfüllungsoptionen nicht möglich oder zulässig sind.

Außerdem ist eine Sonderfallregelung vorgesehen, falls zum Zeitpunkt einer notwendigen Heizungsumstellung ein Anschluss an ein Wärmenetz zwar noch nicht möglich, aber perspektivisch absehbar ist. Für eine befristete Zwischenzeit soll demnach eine andere Heizung eingebaut werden dürfen, auch wenn sie nicht der 65 % EE-Vorgabe entspricht.

Der AGFW begrüßt die Berücksichtigung der Dekarbonisierungspotenziale der Wärmenetze und hat in einer Stellungnahme zu dem vorliegenden Papier für eine praktikable Umsetzung plädiert.

Kommunale Wärmeplanung

Auch zur ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarten kommunalen Wärmeplanung (KWP) hat das BMWK ein Diskussionspapier vorgelegt. Ein geplantes Gesetz soll die Bundesländer dazu verpflichten, eine KWP nach bundeseinheitlichen Vorgaben umzusetzen. Ein zentrales Ergebnis der KWP soll eine Zonierungen und damit eine Identifizierung wärmenetzgeeigneter Gebiete sein. Die inhaltliche Ausgestaltung hinsichtlich Mindestanforderungen und Methodik soll ein wissenschaftlicher Begleitkreis erarbeiten.

Der AGFW hat zu dem Diskussionspapier Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass eine Einbindung aller vor Ort tätigen Wärmenetzbetreiber und eine Berücksichtigung bereits bestehender Transformationsplanungen entscheidend ist, für den Erfolg der KWP. Die Stellungnahme finden Sie hier.

Herkunftsnacheisregister Wärme

Das BMWK hat außerdem kurzfristig einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Einführung eines Herkunftsnachweisregisters für erneuerbare Gase, Wasserstoff & Wärme vorgelegt. Nach diesem Entwurf sollen Antrag der Anlagenbetreiber Herkunftsnachweise ausgestellt werden können, um dem Letztverbraucher gegenüber dokumentieren zu können, dass eine bestimmte Menge Energie aus erneuerbaren Quellen stammt.

Der AGFW hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass Herkunftsnachweise auch für Wärmemengen ausgestellt und entwertet werden sollten, die aus Bestandsanlagen oder geförderten Anlagen stammen und dass keine Unterscheidung zwischen Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme gemacht werden darf. Die Stellungnahme finden Sie hier.