FW 308 & KWK-Prozess

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Abgrenzung des KWK-Prozesses

Hauptvoraussetzung für eine Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ist die korrekte Abgrenzung des KWK-Stromanteils. Seit Inkrafttreten des ersten KWK-Gesetzes hat sich in diesem Zusammenhang der AGFW-Regelwerksbaustein FW308 bewährt. Dieser wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet und an europäische Anforderungen angepasst.

Die FW 308

Die Aktualisierung mit Stand September 2015 hat die Bezüge 6 und 7 in der Literaturliste Abschnitt 10.3 aktualisiert. Die EU-KWK-Richtlinie (Richtlinie 2004/8/EC vom 11. Februar 2004) ist in die EU-EED-Richtlinie (Richtlinie 2012/27/EU vom 25. Oktober 2012 integriert worden. Da die harmonisierten Referenzwerte für die Jahre 2016 bis 2019 noch nicht vorliegen, konnte hier zunächst nur auf den Stand 2011 aktualisiert werden (Durchführungs- beschluss der Kommission 2011/877/EU vom 19. Dezember 2011).

Inhaltlich hat sich an der FW 308 Stand September 2015 gegenüber dem Stand vom Juli 2011 nichts geändert. Mit Vorliegen der harmonisierten Referenzwerte für die Jahre 2016 bis 2019 wird es eine weitere Aktualisierung geben.

AGFW-Arbeitsblatt FW 308

Zertifizierung von KWK-Anlagen - Ermittlung des KWK-Stromes. Certification of CHP plants - Determining the CHP electricity. September 2015. Ersatz für Ausgabe Juli 2011.

Download: FW 308 [pdf]

Arbeitsblatt AGFW 308 Beiblatt 1

Fließdiagramme der durchzuführenden Schritte nach FW 308.
Flow diagrams of the worksteps to bei performed according to AGFW FW 308.
November 2019.

Download: FW 308 Beiblatt 1 [pdf]

Download: Module A3 [pfd]