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EU-Update: Energiepaket der EU-Kommission am 17. Juli 2026

20.07.2026
Die EU-Kommission veröffentlichte am 17. Juli 2026 drei energiepolitische Dokumente mit Fernwärmebezug: Die Kommission hat Legislativvorschläge zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie (EU-ETS1), der Strombinnenmarktverordnung und den nicht-legislativen Electrification Action Plan vorgelegt.

Bezüglich des EU-Emissionshandels schlägt die Kommission Änderungen des EU-ETS1 (für Strom, Wärme und Industrie) ab 2031 vor. So soll der lineare jährliche Reduktionspfad der im ETS1 ausgegebenen Zertifikatsmenge abgeflacht werden, konkret auf 3,7 % ab 2031 und 1,7 % ab 2036. Dadurch würden nach 2030 insgesamt mehr Zertifikate zur Verfügung stehen, sodass der ETS1‑Preis voraussichtlich weniger stark ansteigen müsste. Ebenfalls relevant für unsere Branche ist der Vorschlag zur Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung (TAB). Die TAB soll ab 2031 bis 2034 schrittweise in den ETS1 aufgenommen werden. Bei Vorhandensein nationaler Emissionshandelssysteme für die TAB (wie das BEHG) besteht die Möglichkeit für einen nationalen Opt-Out bis 2035. Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten im ETS1 soll über 2030 hinaus verlängert werden, auch für die Fernwärme. Bis 2040 soll sie jedoch vollständig abgeschmolzen werden. Schließlich soll der Wärme-Benchmark im ETS1, relevant für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten in der Fernwärme, etwas schwächer abgesenkt werden. Auch diese Änderung würde erst ab 2031 greifen. Insgesamt sind die Vorschläge tendenziell positiv zu bewerten. Der ETS1 soll als zentrales marktgetriebenes EU-Klimaschutzinstrument bestehen bleiben, jedoch wird das Ambitionsniveau leicht reduziert.

Der Electrification Action Plan ist eine Strategie der Kommission zur stärkeren Elektrifizierung der EU. Er enthält Ankündigungen für zukünftige Vorhaben und Gesetzesvorschläge, so den erstmaligen Vorschlag für ein EU-weites Elektrifizierungsziel von 46 % des Endenergieverbrauchs im Jahr 2040. Der Plan enthält auch viele Ankündigungen für den Wärmesektor. Die Elektrifizierung des Sektors soll durch Wärmepumpen stark vorangetrieben werden. Ergänzend wird die zentrale Rolle der Fernwärme betont. Fernwärme kann systemintegrierend mittels Power-to-Heat, Wärmespeichern (und KWK) Wärme und Strom verbinden. Dafür kündigt die Kommission u.a. eine EU-Abwärmeinitiative, nachhaltige Finanzierungs- und Absicherungsmodelle (u.a. für Geothermie) und einen Kälteaktionsplan an. Zudem setzt die Kommission (bisher) unverbindliche KPIs für den Ausbau der Fernwärme. So soll 15 % des EU-Wärmebedarfs im Jahr 2030 durch Wärmenetze gedeckt werden. Dafür sollen bestehende Wärmenetze 6 bis 7 % pro Jahr bis 2030 wachsen.

Hinsichtlich der Strombinnenmarktverordnung schlägt die EU-Kommission Mindestvorgaben für die Ausgestaltung der Stromnetzentgelte vor. Insbesondere sollen dabei Anreize für erhöhte Flexibilität, wie netzdienliche Nutzung oder zeitabhängige Tarife, inkludiert werden. Dies bedeutet eine klare Chance für die Fernwärme mittels stärkerer Berücksichtigung der Flexibilität von Power-to-Heat, Wärmespeichern und ggfs. KWK in den Stromnetzentgelten. Die aktuellen Überlegungen der BNetzA (AgNes-Prozess) müssten etwaige Vorgaben der Strombinnenmarktverordnung unbedingt berücksichtigen. Schließlich schlägt die Kommission eine Absenkung der Energiesteuern auf Strom und stärkere Flexibilisierung von Stromnetzanschlüssen vor.

Anbei der Link zur Pressemeldung der EU-Kommission zu den drei Initiativen (Link). Diese liegen bislang lediglich als Vorschläge bzw. Strategien der EU-Kommission vor. Eine etwaige gesetzliche Umsetzung wird noch Monate andauern. Die AGFW-Geschäftsstelle wird Sie zum weiteren Prozess und etwaigen Inkrafttreten der Gesetze informieren. Positiv betrachtet setzt Brüssel weiterhin voll auf die Fernwärme als zentralen Baustein zur Dekarbonisierung des Wärmesektors.

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