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OVG Berlin-Brandenburg: Vattenfall muss Fernwärmenetz nicht herausgeben

23.07.2021
Ein langjähriger Rechtsstreit hat ein Ende gefunden: Vattenfall muss nach Ende eines Wegenutzungsvertrages sein Fernwärmenetz nicht an die Stadt Berlin herausgeben.

Vattenfall muss sein Fernwärmenetz nicht an die Stadt Berlin herausgegeben. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 5. Juli 2021 (Az. OVG 11 N 103.17) rechtskräftig entschieden. Dem vorangegangen war ein Rechtsstreit, nachdem Ende 2014 ein zwischen der Stadt Berlin und Vattenfall vereinbarter Wegenutzungsvertrag abgelaufen und nicht verlängert worden war. Die Stadt Berlin vertrat die Auffassung, dass Vattenfall auf Grundlage einer in diesem Vertrag vereinbarten Endschaftsklausel verpflichtet wäre, das Fernwärmenetz an die Stadt zu übereignen und erhob diesbezüglich Feststellungsklage. Das Verwaltungsgericht Berlin hat bereits mit Urteil vom 30. Juni 2017 entschieden, dass Vattenfall aus keinem Rechtsgrund sein Fernwärmesystem herausgeben müsse. Die Stadt Berlin begehrte daraufhin die Zulassung der Berufung vor dem OVG Berlin-Brandenburg. Für die Zulassung der Berufung gab es aber keinen Grund, wie das Gericht nunmehr befand. Da der Abschluss von Verträgen zur Nutzung des Straßenkörpers für Fernwärmeleitungen in Berlin dem öffentlichen Recht unterliegt, waren die Verwaltungsgerichte zuständig.

Mit der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg wurde ein jahrelanger Rechtsstreit um das Schicksal eines der größten Fernwärmesysteme Europas beendet. Für die von Vattenfall geplanten bzw. bereits in Angriff genommenen Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Fernwärme besteht nunmehr Investitions- und Rechtssicherheit.

Zugleich wurde die vom AGFW seit jeher vertretene Rechtsauffassung, dass ein Fernwärmeversorgungsunternehmen aus Anlass eines beendeten Wegenutzungsvertrags nicht zur Übereignung der Fernwärmesysteme verpflichtet ist, bestätigt. Diese Auffassung wurde vom AGFW-Expertenkreis „Recht“ entwickelt und durch die Einholung von Rechtsgutachten untermauert. Der AGFW plädiert dafür, dass Kommunen und Fernwärmeversorgungsunternehmen nicht ihre Ressourcen verschwenden, um sich jahrelang um das rechtliche Schicksal von Fernwärmesystemen zu streiten, sondern gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um den Fernwärmeausbau und die Umstellung auf karbonarme und klimaschonende Wärmeversorgung zu verwirklichen. Zu diesem Zweck hat der AGFW die Plattform „Grüne Fernwärme“ ins Leben gerufen.

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