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AGFW-Umsetzungshilfe "Abbildung von BEHG-Kosten in Fernwärmeversorgungsverträgen" veröffentlicht

12.02.2021
Nachdem der Gesetzgeber bereits im Dezember letzten Jahres dessen Einführung beschlossen hatte, ist nun auch die Erhöhung der Emissionspreise auf anfangs 25 € pro Tonne CO2 beschlossene Sache. Dies wird einen starken wirtschaftlichen Einfluss auf fossile Wärmeerzeugungsanlagen mit einer Feuerungsleistung <20 MW, erst Recht beim Einsatz von KWK, haben.

Damit stellt sich für die Wärmeversorgungsunternehmen die Frage ob, wie und in welcher Höhe diese Mehrkosten an die Wärmekunden weitergegeben werden und wie mögliche Doppelbelastungen durch Indizes des Statistischen Bundesamtes in Preisgleitklauseln verhindert werden können.
Aus diesem Grund hat der AGFW in Zusammenarbeit den energiewirtschaftlichen und rechtlichen Gremien eine Umsetzungshilfe für Mitgliedsunternehmen erstellt, in der mögliche Herangehensweisen aufgezeigt und rechtlich bewertet werden. Ziel ist es, für jeden Anwendungsfall einen gangbaren Weg aufzuzeigen, wie die Zertifikatekosten in Neu- und Bestandsverträgen an die Wärmekunden weitergegeben werden können, ohne die Wirtschaftlichkeit der Wärmeversorgung zu gefährden. Je nach unternehmerischer Entscheidung ist Eile geboten. Soll beispielsweise der Emissionspreis bereits zum Start des Emissionshandels am 1. Januar 2021 eingeführt werden, muss der neue Preis bzw. die neue Preisregelung bis dahin bekannt gegeben werden.

Nur Mitgliedsunternehmen des AGFW können nach dem LOGIN die Umsetzungshilfe herunterladen.

Eine Liste der betroffenen Indizes der Fachserie 17 Reihe 2 des statistischen Bundesamtes können auf deren Webseite heruntergeladen werden.