Umgang mit Energieaudit-Fristen und Fortführung der BMWi-Förderprogramme
Daher werden Unternehmen, die ihr Energieaudit aufgrund der Corona-Pandemie nicht fristgerecht durchführen können, durch das BAFA nicht sanktioniert. Das BAFA wird im Rahmen seines Ermessensspielraums von einem unverschuldeten Fristversäumnis ausgehen.
Eine Verlängerung oder Verschiebung der Frist zur Durchführung der Energieaudits ist nicht erforderlich. Unternehmen müssen ihr Energieaudit erst nach Beendigung der Krise nachholen. Eine proaktive Meldung einer Verzögerung an das BAFA ist dabei nicht notwendig. Eine angemessene Frist zu Nachholung wird das BAFA auf seiner Website nach Überwindung der Corona-Krise bekannt geben. Außerdem erfolgt während der Krise keine Stichprobenkontrolle durch das BAFA.
Darüber hinaus hat Herdan klargestellt, dass die Haushaltsmittel für die bestehenden Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien unverändert gesichert bleiben und nicht zur Finanzierung des Corona-Hilfspakets gekürzt werden.