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Wärmepreisindex: Destatis nimmt Stellung

28.06.2023
Wie in der Aktuell vom 5. April (Ausgabe 5/23) berichtet, hat das statistische Bundesamt (destatis) den Wärmepreisindex (WPI) in ein neues Berichtsformat überführt. Da es Unklarheiten hinsichtlich der Verkettungsfaktoren für die Jahre vor 2020 gab, hat der AGFW nachgehakt. Hier die Antworten auf die drängendsten Fragen.
Foto: Statistisches Bundesamt (Destatis)

1.) Wie kann der WPI bis 1995 umbasiert werden, wenn der eigentliche WPI erst ab Januar 2015 in dieser Zusammensetzung vorhanden war?

Beim WPI handelt es sich um eine (unsystematische) Sondergliederung, die zwar erst seit 2015 veröffentlicht wird, zuvor in dieser Zusammensetzung aber durch die (systematische) Position 0455 abgebildet wurde. Somit ist es möglich für den WPI eine lange Reihe zu erstellen und zu veröffentlichen.

2.) Sind beim WPI die Preisbremsen (Gas und Fernwärme) berücksichtigt?

Im WPI sind neben den "Betriebskosten für eine Ölzentralheizung" die "Betriebskosten für eine Gaszentralheizung" sowie die "Fernwärme" enthalten. Die Preisbremsen für Gas und Fernwärme werden mitberücksichtigt.

3.) Welche Erdgasnotierungen sind im WPI enthalten, direkte Preise oder Abnahmefälle?

Die Erhebung der Gaspreise erfolgt über vier Abnahmefälle (monatliche Abnahme: 400 kWh/1000 kWh/1600 kWh/2300 kWh) und dabei werden auch Bestandsverträge, also Preisgarantien, berücksichtigt.

Die historischen Werte bzw. Verkettungsfaktoren, Erläuterung des Wärmepreisindex durch destatis und Methodenpapier zur Strom- und Gaserhebung sind auf der rechten Seite zum Download verfügbar.

Ihre Ansprechpartner
John A. Miller
Stv. Geschäftsführer, Bereichsleiter Energiewirtschaft & Politik
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