Mehr Tarifoptionen für die Abrechnung des Wärmeverbrauchs
Abbildung: Zukünftige Aufsplittungsmöglichkeit für Wärmeverbrauch
Durch das Fehlen zugelassener Zusatzeinrichtungen für Messgeräte gestaltete sich dies bisher recht schwierig. Messgeräte für thermische Energie haben momentan nur ein geeichtes Energieregister, das zur Abrechnung zugelassen ist. Der Wärmeverbrauch kann bisher nur als aufsummierter Wert über einen definierten Zeitraum erfasst und abgerechnet werden.
Das wird sich ändern!
In Zukunft werden Messgeräte mit zusätzlich geeichten Zählwerken auf den Markt kommen, die auch Teil-Wärmeverbräuche geeicht erfassen können. Die Aufteilung des Gesamt-Wärmeverbrauchs erfolgt dann optional nach
- Rücklauftemperatur
- Temperaturdifferenz von Vor- zu Rücklauf oder
- Leistungsintervalle mit Intervallregister über einen bestimmten Zeitraum
Der AGFW ergriff die Initiative und gemeinsam mit Herstellern und PTB wurde eine nationale Prüfregel erarbeitet. Seit Juli 2024 ist die PTB-Anforderung veröffentlicht, nach der Hersteller bei der PTB eine nationale Zulassung beantragen können. Der Antrag an den REA zur Ermittlung der Anforderung in dessen nächster Sitzung am 04. Dezember 2024 läuft.
Bonus/Malus-Regelungen möglich
Wenn ein Kunde zum Beispiel die vertraglich vereinbarte max. Rücklauftemperatur von 50°C überschreitet, kann zukünftig der kumulierte Wärmeverbrauch bei Rücklauftemperaturen > 50°C und ≤ 50°C getrennt erfasst werden. Beide Verbrauchswerte sind geeicht und es kann nach unterschiedlichen Tarifen abgerechnet werden.