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Kurz vor knapp: 13. BImSchV tritt nach langem Warten in Kraft

06.08.2021
Der lang dauernde Novellierungsprozess der 13. BImSchV zur Umsetzung der BVT-Merkblätter ist nun endlich abgeschlossen. Seit dem 15. Juli 2021 ist die novellierte Verordnung in Kraft und die neuen Grenzwerte entsprechend einzuhalten. Damit kommt die Verordnung aus europäischer Sicht kurz vor knapp - aus nationaler Sicht deutlich zu spät. Der AGFW hat den Prozess begleitet und sich mit Stellungnahmen in die Diskussionen eingebracht.

Die 13. BImSchV gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen, einschließlich Gasturbinen- und Gasmotoranlagen, mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr und schließt somit an den Leistungsbereich der 44. BImSchV an. Die Verordnung betrifft neben vielen anderen Anwendungen in der Industrie auch den Sektor der Fernwärme und Kraft-Wärme-Kopplung. 

Der Novellierungsprozess diente der Umsetzungen des Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 der Kommission vom 31. Juli 2017 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für Großfeuerungsanlagen in nationales Recht. Dieser Prozess ist auch bekannt als Umsetzung der BVT-Merkblätter (engl. BAT: Best Available Techniques oder BREF: Best Available Techniques Reference Document). Die BVT-Merkblätter geben den aktuellen Stand der Technik in Bezug auf unterschiedliche Emissionen und erreichbare Grenzwerte der jeweiligen Technologien wieder. Hierin enthalten sind auch Emissionen für Wärmeerzeugungsanlagen, wie sie in der Fernwärme verwendet werden.

Hauptdiskussionspunkt während des Prozesses war die Festlegung eines Methanemissionsgrenzwertes bei Verbrennungsmotoren. Für Fremdgezündete Erdgasmotoren im Magerbetrieb liegt dieser nach der neuen Verordnung bei 900 mg/m3, wobei abweichend davon bis einschl. 14. Juli 2024 zunächst ein Grenzwert von 1.050 mg/m3 gilt. Aber auch andere Grenzwerte wie NOx-Emissionen oder Quecksilberemissionen wurden durch die neue Verordnung verschärft.

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