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Neue Immissionsschutzverordnung ist in Kraft getreten - 44. BImSchV

27.09.2018
Nach langem Warten wurde am 19. Juni die neue Verordnung, die 44. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (44. BImSchV), im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten.

Die 44. BImSchV legt Emissionsgrenzwerte für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen zur Strom- und/oder Wärmeerzeugung festlegt. Dabei handelt es sich vornehmlich um Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung zwischen 1 und 50 MW (brennstoffunabhängig, ausgenommen Abfall), einschließlich Verbrennungsmotoren und Gasturbinen. Damit löst die 44. BImSchV größtenteils die seit 2002 unveränderte  Verwaltungsvorschrift „Technische Anleitung Luft“ (TA Luft) ab, in der bisher die Emissionsgrenzwerte für genehmigungsbedürftige Anlagen der Leistungsklasse festgelegt wurden.

Lesen Sie hier u.a. was sich geändert hat.

 

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