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Stellungnahme zum Regierungsentwurf der 13. BImSchV und 17. BImSchV

13.01.2021
Der Regierungsentwurf der 13. BImSchV ist eine Verbesserung zum Referentenentwurf, er beinhaltet jedoch weiterhin Regelungen zu Methaneimissionsgrenzwerten bei Verbrennungsmotoren, welche die Investitionssicherheit stark gefährden.

Im Juli 2020 hatten der AGFW, der B.KWK und die ASUE bereits gemeinsam zum Referentenentwurf der 13. BImSchV ausführlich Stellung genommen. Viele der von uns eingebrachten Kritikpunkte wurden im Regierungsentwurf, der im Dezember 2020 veröffentlicht wurde, bereits berücksichtigt. Trotzdem sehen wir weiterhin Anpassungsbedarf - vor allem im Bereich der Methanemissionen bei Verbrennungsmotoren. Die vorgeschlagenen Regelungen gehen noch nicht weit genug, um eine ausreichende Investitionssicherheit zu gewährleisten. Im Falle der Methanmessung weicht der Entwurf sogar vom aktuellen Stand der Technik ab. Zudem sollten effiziente Technologien, wie etwa Gasturbinen mit Abhitzekesseln ebenfalls von Ausnahmeregelungen profitieren.

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