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Stellungnahme zur Neufassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

05.05.2021
Der AGFW hat zusammen mit dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK), der DENEFF EDL_HUB gGmbH und dem vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. Stellung zur BioSt-NachV bzgl. der Verwendung von Biomethan als Biomasse-Brennstoff genommen. Denn auch wenn die Umsetzung der Anforderung aus der RED II wichtig sind, so ist es ebenfalls wichtig, keine neuen bürokratischen Hürden zu errichten.

Die wesentliche Punkte, die dabei in der Stellungnahme adressiert werden sind:

  • Schaffung längerer Übergangsfristen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen
  • Anpassung der Bilanzierungszeiträume an das EEG
  • Doppelvermarktung durch Klarstellung in der Registernutzung
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