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Festlegungen zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung – Leitfaden des AGFW

18.05.2021
Um denjenigen Unternehmen, die bereits über ein funktionierendes Anweisungssystem verfügen (aber nicht über eine adäquate Gefährdungsbeurteilung), eine Hilfestellung zu geben, hat AGFW ein Vorgehensmodell entwickelt, die vom Gesetzgeber geforderte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung auf Basis des bestehenden Anweisungssystems mit vertretbarem Aufwand zu entwickeln.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument für zielgerichtete betriebliche Präventionsmaßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes. Die Umsetzung zählt über die Delegation der Unternehmerverantwortung zu den wesentlichen Organisationspflichten aller Führungskräfte.

Das am 21.8.1996 in Kraft getretene Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und daraus die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes abzuleiten.

Die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes zur Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen ist in der Folge über das gesetzliche und untergesetzliche Regelwerk immer näher konkretisiert und spezifiziert worden. Der AGFW hat daher in Abstimmung mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse - BG ETEM - einen Leitfaden entwickelt, um die komplexen Anforderungen in der betrieblichen Praxis umzusetzen.

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