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IT-Sicherheitsstandard B3S VvFW

13.07.2021
IT-Sicherheitsstandard: Bundesamt stellt die Eignung des aktualisierten branchenspezifischen Sicherheitsstandards für die Verteilung von Fernwärme (B3S VvFW) erneut fest.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 30. April 2021 den aktualisierten B3S VvFW erneut offiziell anerkannt. Der Leitfaden wurde in Zusammenarbeit von Mitgliedsunternehmen, BDEW und AGFW entwickelt, um dazu beizutragen, die Funktionstüchtigkeit von informationstechnischen Systemen im Bereich der Fernwärmeverteilung dauerhaft sicherzustellen. Der B3S kann ab sofort in der Version 1.1 von Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) bis zum 31. März 2023 als Leitfaden zur Umsetzung der IT-Sicherheitsanforderungen nach § 8a Absatz 1 BSI-Gesetz (BSI-G) herangezogen werden.

Der Ordnungsrahmen für den Schutz Kritischer Infrastrukturen wurde am 27. Mai 2021 durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 überholt. Die Einstufung eines Fernwärmenetzes als KRITIS ist ab einem Schwellenwert von 250.000 angeschlossenen Haushalten in der BSI-Kritisverordnung festgeschrieben. Zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung der IT-Schutzziele „Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme, Komponenten oder Prozesse“, die zur Funktionsfähigkeit der betriebenen Kritischen Infrastrukturen essentiell sind, sind Fernwärmenetzbetreiber der genannten Größenordnung rechtlich verpflichtet, organisatorische und technische Vorkehrungen umzusetzen und dem BSI die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Der B3S stellt in Form eines Leitfadens eine Unterstützung für betroffene Betreiber dar.

Per Gesetz muss ein B3S alle zwei Jahre einer Aktualisierung unterzogen werden, um stets den gültigen technischen Standards zu entsprechen. Damit die Empfehlungen mit Blick auf das BSI-G weiterhin den geforderten Stand der Technik widerspiegeln, hat eine BDEW/AGFW-Arbeitsgruppe den B3S VvFW grundlegend überarbeitet. Die neue Fassung wurde beim BSI zur Überprüfung eingereicht – am 30. April 2021 wurde die Eignung des B3S VvFW als Nachweis zur Gewährleistung der IT-Sicherheitsanforderungen nach § 8a Absatz 1 BSI-Gesetz erneut vom Bundesamt bestätigt. Die vorliegende Version 1.1 des B3S ist demnach bis zum 31. März 2023 gültig.

Die BDEW/AGFW-Arbeitsgruppe verfolgt die technologische Entwicklung und die relevanten IT-Sicherheitsbestimmungen fortlaufend und wird, falls nötig, den Sicherheitsstandard einem frühzeitigen Update unterziehen. Letztlich obliegt es jedoch den betroffenen Unternehmen, ob sie den Branchenstandard anwenden oder andere geeignete Nachweise vorlegen.

Der Sicherheitsstandard für Fernwärmenetze steht hier für Sie zum Download als PDF bereit.

Dr. Heiko von Brunn
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