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BMWi kündigt dringend notwendige Anpassungen der BEG an

20.09.2021
Der Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat die Konkurrenzsituation der Fernwärme gegenüber einigen dezentralen Versorgungsoptionen belastet und das Dekarbonisierungspotenzial von Wärmenetzen dabei nicht ausreichend gewürdigt. Dies hat auch das BMWi erkannt und eine Anpassung der Förderrichtlinien für Oktober angekündigt.

Die drei BEG Programmteile fördern seit diesem Jahr u. a. Projekte zur effizienten Wärmeversorgung eines Bestandsgebäudes (BEG-EM), die Errichtung oder den Ersterwerb eines Gebäudes oder einer Wohneinheit auf Effizienzhausniveau, bzw. die Sanierung auf ein solches Niveau (BEG-WG & NWG).

Zentrale Bedingung für die Förderfähigkeit eines Projektes war bislang ausschließlich der Anteil erneuerbarer Energien (EE-Anteil) an der Wärmeversorgung. Im Programm BEG-EM ist nur durch das Erreichen eines Mindest-EE-Anteils die Förderfähigkeit gegeben, während in den Programmen BEG-WG & NWG durch das Erreichen eines Mindest-EE-Anteils die mögliche Fördersumme erheblich gesteigert wird.

Der AGFW hat während des Prozesses der Erarbeitung der BEG-Förderrichtlinien mehrfach darauf hingewiesen, dass die 1:1 Übertragung der Anforderung an den EE-Anteil einer dezentralen Wärmeversorgung auf ein Wärmenetz dem System Fernwärme nicht gerecht wird. Von zusätzlich eingebundenen erneuerbaren Wärmequellen profitieren alle angeschlossenen Wärmekunden. Die Steigerung des EE-Anteils eines Wärmenetzes ist daher langwieriger als die Umstellung einer einzelnen dezentralen Wärmeversorgung.

Dieser Missstand wurde auch im BMWi erkannt und soll nun durch eine Aktualisierung der Förderrichtlinien adressiert werden. Dieser Schritt wird damit begründet, dass die „Dekarbonisierung zentraler Infrastrukturen (Netze) effizienter und einfacher [ist], als bei individuellen Heizungssystemen, weshalb Netzanschlüssen besondere Bedeutung beigemessen wird.“ Außerdem sollen die Anpassungen dazu dienen, die Förderprogramme BEG und BEW aufeinander abzustimmen.

Relevante Änderungen für Wärmenetzförderung

Der dem AGFW vorliegende Entwurf enthält neben Detailanpassungen eine Vielzahl von Änderungen für die Förderung von Wärmnetzen und Wärmenetzanschlüssen.

Eine zentrale Forderung des AGFW, die durch die vorliegende Richtlinienanpassung umgesetzt wird, ist die Gleichstellung von unvermeidbarer Abwärme mit Wärme aus erneuerbaren Energien in allen drei Förderrichtlinien. Der Anteil unvermeidbarer Abwärme kann wie der EE-Anteil in Anlehnung an das AGFW Arbeitsblatt FW 309-5 nachgewiesen werden.

Abgrenzung zwischen BEG und BEW

Zukünftig soll die Unterscheidung zwischen Gebäude- und Wärmenetzen anhand der Anzahl der angeschlossenen Gebäude und nicht mehr nach deren Eigentumsverhältnissen erfolgen. Netze zur Wärmeversorgung von bis zu 16 Gebäuden und bis zu 100 Wohneinheiten gelten demnach als Gebäudenetze. Deren Errichtung ist nur nach der BEG förderfähig, während der Bau größerer Netze perspektivisch durch die BEW gefördert werden soll.

Einführung alternativer Erfüllungsoptionen

Die Förderbedingungen für die Neuerrichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines solchen Gebäudenetzes werden stark angehoben, um eine Angleichung mit den Anforderungen der geplanten BEW-Förderung zu ermöglichen. Um eine Förderquote von mindestens 30 % zu erhalten, steigt der Mindest-EE-/Abwärme- Anteil von 25 % auf 55 %. Die Bedingung für eine Förderquote von mindestens 35 % wird von einem Mindestanteil von 55 % auf 75 % heraufgesetzt. Die Förderbedingungen für einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz bleiben davon unberührt.

Die für Wärmenetzbetreiber zentrale Änderung stellt die Einführung alternativer Erfüllungsoptionen dar. Weist ein Netz einen Primärenergiefaktor von 0,6 auf, gilt ein EE-/Abwärme-Anteil von 25 % als erreicht. Dies ist die Bedingung für eine Förderquote von mindestens 30 % in der BEG-EM.

Erreicht das Netz gar einen PEF von 0,25, entspricht dies, wie auch das Vorhandensein eines nach der BEW geförderten Transformationsplanes, einem EE-/Abwärme-Anteil von 55 %. Durch das Erreichen einer dieser Optionen ist die Voraussetzung für eine Förderquote von mindestens 35 % in der BEG-EM oder auch die erhöhte Förderung durch das EE-Paket in BEG-WG/NWG erfüllt.

Insgesamt sieht der AGFW die Anpassungen der Förderrichtlinien als positiv an. Besonders erfreulich ist, dass das BMWi dem Vorschlag des AGFW gefolgt ist und den PEF als alternative Erfüllungsoption anerkennen möchte. Ein zügiges Inkrafttreten der neuen Richtlinie ermöglicht auch den Wärmenetzanschluss bereits in Planung befindlicher Bauprojekte und verhindert, dass der Wärmenetzausbau ins Stocken gerät. Kritisch ist hingegen, dass die Höhe des PEF von 0,25 eine direkte Übersetzung eines EE-/ Abwärme-Anteils von 55 % darstellt und somit auch weiterhin dem System Fernwärme nicht gerecht wird.

Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Richtlinie bereits am 21. Oktober in Kraft tritt. Um Sie vorher vollumfänglich zu informieren, bieten wir am 13.10. eine Informationsveranstaltung im Rahmen der 50 Jahre AGFW Veranstaltungsreihe an.

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