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Bundesförderung für effiziente Wärmenetze: Konzept vorgestellt

10.09.2020
Im August wurde endlich das Konzept für das von der Branche seit langem geforderte Basisförderprogramm zur Transformation von Bestandswärmenetzen vorgestellt, mit dem Anreize für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Nutzung von Abwärme in der Fernwärmeversorgung geschaffen werden sollen.

Im August hat das BMWi endlich sein Konzept für das von der Branche seit langem geforderte Basisförderprogramm zur Transformation von Bestandswärmenetzen vorgestellt, das erstmals 2017 und zuletzt im Klimaschutzprogramm 2030 angekündigt worden war. Ziel des haushaltsbasierten Investitionsförderprogramms ist es, Anreize für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Nutzung von Abwärme in der Fernwärmeversorgung zu schaffen.

Das Konzept zur „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW) fügt sich in die aktuelle Förderstrategie des BMWi ein, die eine schlanke Förderlandschaft vorsieht: Entsprechend soll es künftig nur ein umfassendes Programm zur Förderung von Wärmenetzen geben, das sowohl den Neubau als auch den Bestand adressiert. Das bestehende Programm „Wärmenetzsysteme 4.0“ soll daher in die BEW integriert werden. Zudem sollen die Fördermöglichkeiten aus dem Bundeshaushalt bzw. dem Energie- und Klimafonds (EKF) ausgeschöpft werden. Darüber hinaus soll das Programm möglichst adressatengerecht und einfach ausgestaltet werden: indem die beihilferechtlichen Möglichkeiten optimal ausgeschöpft werden, durch einen möglichst einheitlichen Fördersatz für alle Technologien und Maßnahmen sowie ein für alle Wärmenetze passendes Angebot.


Nach dem Vorschlag des vom BMWi beauftragten Gutachterkonsortiums unter Federführung des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) soll das Förderprogramm aus folgenden Komponenten bestehen:
Als vorbereitende Maßnahme sollen Machbarkeitsstudien und Wärmenetz-Transformationspläne gefördert werden. Dazu wird eine Förderquote von 50 % (Nicht-KMU) bzw. 60 % (KMU) vorgeschlagen.

Hauptbestandteil des Vorschlags ist die investive Grundförderung für EE-Wärmeerzeuger, Netzinfrastruktur und Transformationsmaßnahmen mit einer Förderquote von 40 %. Hier wird zwischen der Einzelmaßnahmenförderung und der systemischen Förderung für Maßnahmenpakete unterschieden:
Bei der Einzelmaßnahmenförderung ist kein Transformationsplan erforderlich, förderfähig sind Solarthermie, Großwärmepumpen, Biomassekessel für die Nutzung von fester Biomasse sowie Wärmespeicher und Wärmenetze nur bei hohen Anteilen (> 50 %) erneuerbarer Energien und Abwärme.
Bei der systemischen Förderung für Maßnahmenpakete wird zwischen neuen Netzen und Bestandsnetzen unterschieden. Während für neue Netze eine Machbarkeitsstudie vorausgesetzt wird, ist für Bestandsnetze ein Transformationsplan erforderlich. Dieser muss nachweisen, wie und mit welchen Maßnahmen bis spätestens 2050 ein klimaschonendes Wärmenetz erreicht wird. Förderfähig sind beispielsweise EE-Wärmeerzeuger, die Erschließung von Abwärme, Netzausbau und -nachverdichtung, Temperaturreduktion und Effizienzoptimierung in Wärmenetzen, Maßnahmen zur Digitalisierung, Steuerung und Regelungstechnik sowie Hausübergabestationen und Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeversorgung beim Endkunden.
Schließlich wird für EE-Erzeuger die Zahlung einer erfolgsabhängigen Betriebsprämie über 10 Jahre vorgeschlagen.

Dieser Vorschlag wurde sowohl von den Verbänden als auch vom BMWi insgesamt positiv aufgenommen, doch hat der AGFW bereits einige Ergänzungen vorgeschlagen. Für eine endgültige Bewertung der BEW bleibt die ausformulierte Förderrichtlinie abzuwarten. Für erheblichen Diskussionsbedarf sorgt das bislang vorgesehene Fördervolumen von lediglich 800 Mio. Euro über 4 Jahre (d. h. 200 Mio. Euro pro Jahr), bei Inkrafttreten im Januar 2021. Zudem ist die Förderhöchstsumme pro Netz und Empfänger bei 50 Mio. Euro begrenzt. Vor diesem Hintergrund hat der AGFW in einem gemeinsamen Schreiben mit 8KU, VKU und BDEW an den Bundestag darauf hingewiesen, dass für die BEW zusätzliche Mittel im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden müssen: Aus Sicht der Branche ist ein Fördervolumen von 1 Mrd. Euro pro Jahr, bei einer Laufzeit des Förderprogramms bis zum Jahr 2030, notwendig, um zügig eine Vielzahl von Klimaschutzinvestitionen in der Fernwärme zu initiieren und die Planungs- und Investitionssicherheit zu verbessern. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass alle relevanten erneuerbaren Energieträger, inklusive erneuerbarer und klimaneutraler Gase sowie Abwärme, Berücksichtigung in der BEW finden. Um diese Forderung mit entsprechenden Investitionszahlen und Förderbedarfen für Erzeugung, Verteilung und Speicherung zu unterlegen, wird der AGFW Politik und BMWi demnächst eine Studie von Prognos AG und HIC Hamburg Institut Consulting GmbH vorlegen.
 

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