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Bundeshaushalt weist in die richtige Richtung, gesetzliche Absicherung fehlt weiterhin

06.07.2026
Aus Sicht der Fernwärmebranche geht der Haushaltsentwurf 2027 in die richtige Richtung.

Mit den veranschlagten Mitteln für die haushaltsabhängige Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) erkennt der Entwurf die großen Herausforderungen an, die mit der Umsetzung der Wärmewende verbunden sind, und nähert sich dem realen Förderbedarf der Branche an. Für das Jahr 2027 sieht der Entwurf Barmittel in Höhe von 1,865 Milliarden Euro für den Aus- und Umbau der Wärmenetze vor.

Entscheidend für den langfristigen Ausbau der Infrastruktur ist zudem die Festlegung der Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre auf insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Dabei ist festzustellen, dass die für 2027 angesetzten Barmittel im Vergleich zum Vorjahr deutlich aufgewachsen sind, während gleichzeitig die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen gegenüber dem laufenden Jahr sinkt, von knapp 6 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf nunmehr 3,5 Milliarden Euro. Damit greift die Bundesregierung die zentralen Kernforderungen und Berechnungen der AGFW-Studie Perspektive der Fernwärme nur teilweise auf.

Unsicherheit durch fehlende gesetzliche Grundlage
Trotz dieses positiven Signals für das kommende Haushaltsjahr bleibt ein strukturelles Problem bestehen, wie Frank Mattat, Geschäftsführer des Fernwärmeverbands AGFW, erklärt: „Trotz des Aufwuchses fehlt der BEW die gesetzliche Absicherung. Als reines Förderprogramm ist die BEW stets vom jeweiligen Bundeshaushalt abhängig und verfügt über kein gesetzlich verankertes, dauerhaft garantiertes Budget. Diese Unsicherheit passt nicht zu dem langfristigen Investitionshorizont, den der Bau und Betrieb von Wärmenetzen erfordert.“

Um die im Wärmeplanungsgesetz (WPG) festgeschriebenen, ambitionierten Ziele für den Ausbau der Wärmenetze realisieren zu können, benötigt die Branche jedoch dauerhaft verlässliche Rahmenbedingungen. Die Forderung im Hinblick auf das angekündigte Wärmenetzgesetz lautet daher unmissverständlich: Die BEW muss gesetzlich verankert und das dafür vorgesehene jährliche Förderbudget dauerhaft auf 3,5 Milliarden Euro festgesetzt werden.

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