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Bundesregierung legt Entwurf für Klimaschutzgesetz-Novelle vor

17.05.2021
Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 29. April das Klimaschutzgesetz aufgrund fehlender hinreichender Maßgaben zur Emissionsreduktion ab 2031 als teilweise verfassungswidrig bewertete, hat die Bundesregierung am 12. Mai reagiert und einen Entwurf für eine Novelle des Klimaschutzgesetzes vorgelegt.

Der Entwurf hebt das Ambitionsniveau der deutschen Klimaschutzziele deutlich an. So soll Klimaneutralität nicht erst 2050, sondern bereits 2045 erreicht werden. Dies zieht auch eine Anhebung des Emissions-Minderungsziel für 2030 von derzeit 55% auf 65% gegenüber 1990 nach sich. Neu hinzukommen ebenfalls ein Minderungsziel von 88% in 2040 sowie jährliche Minderungsziele für den Zeitraumen zwischen 2030 und 2040.

Mit höheren Minderunsgzielen geht auch eine Anpassung der Jahresemissionsmengen einher; so soll die Bundesrepublik in 2030 statt 543 Mio. t CO2 nur noch 438 Mio. t emittieren. Die zusätzlich einzusparenden Emissionen verteilen sich jedoch nicht gleichmäßig auf die unterschiedlichen Sektoren; während die Energiewirtschaft ihre Emissionen um rund 67 Mio. t. CO2 zusätzlich reduzieren soll, wird das Einsparziel des Gebäudesektors um drei Mio. t angehoben. Begründet werden die unterschiedlichen Anhebungen der Ambitionsniveaus unter anderem mit der Berücksichtigung bezahlbaren Wohnens und Bauens im Gebäudesektor.

Zusätzlich beinhaltet die Novelle auch eine Zielvorgabe für Erhalt und Ausbau der sogenannten natürlichen Senken, wie Wälder und Moore, sowie eine Stärkung des Expertenrats für Klimafragen. Dieser soll alle zwei Jahre einen Bericht über die bisherige Zielerreichung und abzusehende Trends erstellen.

Zur Erreichung dieser ambitionierten Ziele hat die Bundesregierung auch einen Entwurf für ein Sofortprogramm vorgelegt. Der „Klimapakt Deutschland“ soll ein Volumen von bis zu acht Milliarden Euro umfassen und sieht neben der schnelleren Planung, Genehmigung und Umsetzung klimafreundlicher Infrastruktur auf allen staatlichen Ebenen unter anderem den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudesektor sowie eine Sanierungsoffensive mit attraktiven Anreizen vor.

Jedoch wird der „Klimapakt Deutschland“ neben Fördermaßnahmen und Anreizen auch neue Vorgaben beinhalten. So sollen beispielsweise die Energiestandards im Neubau angehoben und der CO2-Preis zu gleichen Teilen von Mieter und Vermieter getragen werden. Des Weiteren soll die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen geprüft werden.

Ein detaillierter Entwurf des Sofortprogramms soll in den nächsten Wochen vorgelegt werden.

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