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Fernwärmeversorger müssen bei Gasumlage berücksichtigt werden – sonst drohen reihenweise Insolvenzen von Stadtwerken

09.08.2022
Mit der neuen Gasumlage sollen Gasimporteure ab dem 1. Oktober 2022 die Möglichkeit bekommen, ihre gestiegenen Beschaffungskosten auf die Verbraucher umlegen zu können. Der Energieeffizienzverband AGFW wendete sich heute mit einem dringenden Appell an Bundeswirtschaftsminister Habeck. Bislang sei in der sogenannten Gaspreisanpassungsverordnung kein separater Part für die Fernwärme vorgesehen.

Dies würde bedeuten, dass Fernwärmeversorger, darunter viele Stadtwerke in Deutschland, die Gaspreisumlage an den Gasimporteur zahlen müssten, diese jedoch selbst nicht auf ihre Fernwärme-Kunden umlegen könnten. Die Folge wäre bei zahlreichen Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit innerhalb kürzester Zeit.

„Tritt die Verordnung mit dem aktuellen Stand in Kraft und gibt es keine Unterstützung für die Branche, ist die Versorgungssicherheit im Winter massiv bedroht“, warnt Werner Lutsch, Geschäftsführer des AGFW. Dem Verband gehören bundesweit mehr als 570 Fernwärmeversorger an. „Wir stehen seit Bekanntwerden der Pläne in engem Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium, um unsere Bedenken zu erläutern.“ Bislang konnte jedoch noch keine Lösung gefunden werden.

Klimaziele der Bundesregierung in Gefahr

„Knapp die Hälfte der Fernwärme in Deutschland wird aktuell aus Gas gewonnen. Eine Lösung in der GaspreisanpassungsV wäre die einzige Möglichkeit gewesen, das Problem kurzfristig zu lösen. Wenn wir jetzt auf eine Anpassung des Energiesicherheitsgesetzes warten müssen, wird es sicher noch einige Monate dauern, bis die Versorger ihre Mehrkosten durch die Gasumlage weitergeben können“, so Lutsch. Je nach Gasanteil in der Fernwärmeerzeugung könne das den Unternehmen früher oder später zum Verhängnis werden. „Die von der Bundesregierung angestrebten Klimaziele wären damit definitiv in Gefahr. Die Branche könnte aufgrund von Liquiditätsengpässen den eingeschlagenen Transformationskurs in Richtung klimaneutraler Wärmeversorgung nicht fortsetzen. Das gerade von der EU-Kommission freigegebene Förderpaket BEW wäre in diesem Kontext nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.“

 

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