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Koalitionsverträge im Südwesten: Perspektiven für Fernwärme und KWK

07.05.2021
Rund eineinhalb Monate nach den Landtagswahlen im Südwesten der Bundesrepublik haben die Koalitionäre in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz im Laufe der ersten Maiwoche ihre jeweiligen Koalitionsverträge für die kommenden fünf Jahre vorgelegt. Was diese für Fernwärme und KWK bereithalten, möchten wir Ihnen im Folgenden näherbringen.

Angesichts einer aufgrund der aktuellen Pandemielage angespannten Haushaltslage stellt die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg sämtliche finanzwirksamen Maßnahmen unter Haushaltsvorbehalt. Nichtsdestotrotz haben sich die Koalitionäre auf ein Sofortprogramm Klimaschutz und Energiewende verständigen können, das nach Regierungsantritt bis Ende 2021 umgesetzt werden soll. Das Programm sieht neben der Einführung eines CO2-Schattenpreises von 180 Euro pro Tonne für Sanierung und Neubau öffentlicher Liegenschaften unter anderem die Einrichtung eines Fonds zur Erschließung, Einspeisung und Nutzung von Abwärme sowie die Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung ihrer Wärmepläne vor.

Darüber hinaus sind Novellen des EWärmeG und des Klimaschutzgesetzes Baden-Württembergs vorgesehen, die das Land zur Klimaneutralität bis 2040 verpflichten sollen. Erreichen möchte Grün-Schwarz dies unter anderem durch einen Ausbau der Wärmenetze und eine Steigerung des Anteils der Erneuerbaren in diesen Netzen. Hierzu sollen eine Quote für erneuerbare Energien und ein Anschlussanspruch sowie ein Einspeise- und Durchleitungsrecht für erneuerbare Energien und Abwärme geprüft werden. Auch soll die „Roadmap Tiefengeothermie“ fortgeführt und die Einbindung von KWK-Anlagen vereinfacht werden. Gleichzeitig sollen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme Kraftwerksstandorte dort, wo erneuerbare Energien diese nicht sicherstellen können, auf Gas umgerüstet werden können. Dabei wird jedoch auch die spätere Nutzung von grünem Wasserstoff zu berücksichtigen sein.

Die Ampel-Koalition in Rheinland-Pfalz hat sich noch ambitioniertere Ziele gesetzt und plant die Klimaneutralität bereits zwischen 2035 und 2040 zu erreichen und dies im Klimaschutzgesetz des Landes zu verankern. Dazu möchte die Koalition einen „Kommunalen Klimapakt“ als wesentliches  Instrument zur Umsetzung des Klimaschutzes ins Leben rufen und Anreize zur Anhebung der Sanierungsquote auf 3% pro Jahr schaffen, etwa durch mehr Möglichkeiten zur Kumulierung des BEG mit Landesförderprogrammen und eine Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung von nachhaltigen Quartierslösungen. Auch möchte die Ampel-Koalition eine technologieoffene Befreiung der Sektorenkopplung bei Nutzung erneuerbaren Stroms von der EEG-Umlage und Netzentgelten sowie die Anerkennung ihrer Netzdienlichkeit auf Bundesebene anstreben.

Auch setzt die Koalition auf eine schnelle und hohe Durchdringung des Wärmesektors mit erneuerbaren Energien vor allem durch Wärmepumpen und kalte Nahwärmenetze sowie auf die dezentrale Nutzung hocheffizienter KWK-Anlagen in Kombination mit erneuerbaren Energien. So sollen Landesförderprogramme erweitert und die Nutzung regionaler Holzquellen in der Wärmeversorgung unterstützt werden. Weiterhin soll der Ausbau der grünen KWK in Verbindung mit Speicher- und Regelkraftwerken forciert und Nutzung der bei der Elektrolyse von Wasserstoff entstehenden Abwärme unterstützt werden.

Welchen Einfluss die in den Koalitionsverträgen vereinbarten Neuerungen im Superwahljahr 2021 haben werden, ist mit Blick auf die ungeklärte Zusammensetzung der nächsten Bundesregierung noch nicht sicher abzusehen. Fest steht jedoch, dass beide Verträge ein Signal in Richtung ambitionierterer Klimaschutzziele und einer zunehmenden Vergrünung der Wärmenetze setzen.

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