Kommt die KWKG-Verlängerung?

Wie steht es um das KWKG?
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) fördert nicht nur den Betrieb von KWK-Anlagen, sondern gewährt auch Investitionsbeihilfen für die Errichtung von Wärmenetzen und Wärmespeichern. Grundsätzlich gilt das KWKG bis zum Ende des Jahrzehnts. Nach langwierigen Diskussionen im Laufe der Novellierung des Gesetzes im Jahr 2020 wurde die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission für die Förderung von Wärmenetzen und -speichern sowie für Anlagen außerhalb des Ausschreibungssegments nur bis zum Ende des Jahres 2026 erteilt. Die Förderung von Projekten, die von 2027 bis 2029 in Betrieb gehen sollen, steht damit unter dem Vorbehalt einer zusätzlichen Prüfung und Genehmigung durch Brüssel.
Unter diesen Umständen sind Investitionen in dringend benötigte, steuerbare KWK-Erzeugungskapazitäten bereits heute nicht mehr sicher planbar. Eine Planung und Errichtung einer KWK-Anlage (>50 MWel) bis zum Stichtag am 31.12.2026 ist nicht realistisch und damit auf Grundlage des KWKG nicht mehr umsetzbar. Aber auch der Wärmenetzausbau auf Basis des KWKG wird damit in den kommenden beiden Jahren immer unwahrscheinlicher. Auf diese sich abzeichnende Entwicklung hat der AGFW, auch in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, immer wieder hingewiesen und Vorschläge zur Lösung des Problems eingebracht. Kurz vor dem frühzeitigen Ende der aktuellen Bundesregierung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Vorschlag zur Anpassung des KWKG vorgelegt. Aber auch die Union als größte Oppositionsfraktion hat noch einen Entwurf für eine KWKG-Verlängerung in den Bundestag eingebracht.
Was enthalten die Entwürfe?
In der vergangenen Woche hat das BMWK einen Entwurf für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) vorgelegt. Hauptbestandteil dieses Gesetzespakets ist das Kraftwerksausschreibungsgesetz (KraftAusG), das den Zubau von 7,5 GW wasserstofffähiger Erzeugungskapazität und weiterer 5 GW konventioneller Kraftwerkskapazität anreizen soll. Weiterer Bestandteil ist die Anpassung des KWKG. Das Ministerium setzt dabei auf eine „Verlängerung-light“, indem man die beihilferechtliche Genehmigung des KWKG vollständig ausnutzt. Die Frist vom 31.12.2026, bis zu der eine Förderung gewährt werden kann, soll demnach nicht mehr für die Inbetriebnahme einer KWK-Anlage, sondern für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder die verbindliche Bestellung der Anlage gelten. Die Inbetriebnahme kann bis zu vier Jahre danach erfolgen. Da Wärmenetze und -speicher keine immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen benötigen, wären sie laut Entwurf dann förderfähig, wenn sie bis Ende 2026 sämtliche landesrechtlichen Genehmigungen erhalten haben oder die Bauleistungen beauftragt wurden.
Der Vorschlag des BMWK ist eine kurzfristige Verbesserung, indem die effektive Geltungsdauer ausgeweitet wird, schränkt aber gleichzeitig die Möglichkeit einer langfristigen Verlängerung durch die Erteilung einer beihilferechtlichen Genehmigung über 2026 hinaus entscheidend ein. Der AGFW hat daher in seiner Stellungnahme gefordert, das KWKG so zu reformieren, dass eine KWK-Förderung bis mindestens 2030 möglich wird. Außerdem plädiert der AGFW dafür, das KWKG unabhängig vom KWSG zu behandeln und zu beschließen, um zu verhindern, dass die notwendige beihilferechtliche Genehmigung für das KraftAusG die KWKG-Anpassung ausbremst.
Parallel dazu hat auch die Unionsfraktion am vergangenen Donnerstag einen Entwurf für eine Verlängerung des KWKG in den Bundestag eingebracht. Er sieht vor, die Geltungsdauer für die Förderung von KWK-Anlagen außerhalb des Ausschreibungssegments sowie für Wärmenetze und -speicher pauschal bis Ende 2030 zu verlängern. Jedoch würden diese Anpassungen ebenfalls unter einem beihilferechtlichen Vorbehalt durch die EU-Kommission stehen. Sollte die Initiative also Erfolg haben, wäre ein langwieriger Genehmigungsprozess zu erwarten. Dieser Entwurf wurde in den zuständigen Bundestagsausschuss überwiesen.
Wie geht es jetzt weiter?
Die ursprüngliche Zeitplanung, um das KWSG im Kabinett zu verabschieden, konnte nicht eingehalten werden. Hintergrund dafür dürfte sein, dass der Entwurf von den Regierungsfraktionen statt der Bundesregierung eingebracht werden soll, um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen. Eine Verabschiedung des Entwurfs in dieser Legislatur scheint jedoch äußerst unwahrscheinlich, da Vertreter der Unionsfraktion einer Zustimmung bereits eine klare Absage erteilt haben. Die einzige realistische Option für eine Verlängerung des KWKG vor den anstehenden Neuwahlen scheint daher eine Kombination der beiden Entwürfe zu sein. Dafür müsste der Entwurf für eine KWKG-Verlängerung aus dem KWSG-Entwurf herausgelöst und mit dem im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwurf verknüpft werden. Damit könnte eine kurzfristige Verlängerung des KWKG erreicht werden, ohne die mittelfristige Perspektive der KWK-Förderung zu gefährden.
