Klimaziele im Gebäudesektor mit grüner Fernwärme erreichen

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Klimaziele im Gebäudesektor mit grüner Fernwärme erreichen

Ein steigender Einsatz von erneuerbaren und klimaneutralen Energien in Wärmenetzen ist ein entscheidender Baustein zum Erreichen der CO2-Ziele im Gebäudesektor. Aktuelle Studien zeigen, dass bis 2030 ein Anteil klimaneutraler Wärmequellen von 45 % in der Fernwärme möglich ist. AGFW fordert daher:

Das Bundesförderprogramm effiziente Wärmenetze (BEW) starten

Das BEW hat das Potenzial, der Integration von erneuerbaren Energien und klimaneutralen Quellen in Wärmenetzen den notwendigen Anschub zu geben. Das erfordert eine geeignete Laufzeit des Programms (bis 2030) und eine entsprechende Mittelausstattung (2,5 Mrd. € je Jahr).

Transformation starten

Die Transformation der Fernwärmenetze ist ein wichtiger Baustein für das Erreichen der Klimaziele und für mehr (Wärme-)Versorgungssicherheit in den Städten. Die BEW ist das richtige Instrument, um den Transformationsprozess zu starten. Es ist daher entscheidend, das Programm schnellstmöglich und mit einer angemessenen Laufzeit sowie einer adäquaten finanziellen Ausstattung in Kraft treten zu lassen.

 Die Bundesregierung ist gefordert,

  • das Programm-Budgets des BEW auf 2,5 Milliarden Euro p.a. bis 2030 und die projektbezogener Höchstgrenzen auf 100 Mio. Euro anzuheben,
  • die Verbindlichkeit der Transformationspläne auf geförderte Maßnahmen zu beschränken und den Aufwand zu ihrer Erstellung möglichst gering zu halten,
  • die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen zuzulassen.
Abwärmepotenziale nicht länger verschwenden

Die Nutzung heimischer Abwärmepotenziale stellt eine effiziente und wirksame Möglichkeit für mehr Klimaschutz und Versorgungssicherheit dar. Es braucht jedoch passende Rahmenbedingungen, um diese zu heben.

Abwärmepotenziale heben

Die Nutzung von Abwärmepotenzialen ist insbesondere in den Städten eine sinnvolle und teilweise notwendige Option, um den Einsatz von erneuerbaren Energien zu ergänzen und die zunehmend klimaneutrale Wärmeversorgung über Wärmenetze auszubauen. Mittels der Einbindung von Abwärme kann volkswirtschaftlich kostengünstig CO2-eingespart werden, da Abwärme zu 100 % emissionsfrei ist. Eine Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen ist jedoch notwendig, um die Potenziale der Abwärme für die Wärmewende zu heben.

Die Bundesregierung ist gefordert,

  • unvermeidbarer Abwärme jeglicher Herkunft als 100 % CO2-frei anzuerkennen,
  • eine Pflicht zur Erstellung eines Wärmenutzungskonzeptes in der Industrie in Verbindung in Kombintaion mit einer Veröffentlichungspflicht der Potenziale einzuführen,
  • ein Abwärmenutzungsgebot für die Industrie zu erlassen,
  • flankierende Maßnahmen zum Erhalt der Versorgungssicherheit über eine Finanzierung der physischen Absicherung von Abwärmequellen (bspw. Fonds, Bürgschaften, Haftungsregelungen usw.) einzuführen,
  • die AGFW-Abwärmedefinition in Gesetzen, Förderprogrammen und Potenzialuntersuchungen zu verwenden.
Großwärmepumpen & Tiefengeothermie unterstützen

Die Nutzung heimisch verfügbarer Umweltwärme und Tiefengeothermie ist frei von CO2-Emissionen. Ihre Integration in die Wärmenetze gilt es daher durch passgenaue Rahmenbedingungen stärker als bisher anzureizen.

Ausbau der Großwärmepumpen und Tiefengeothermie anreizen

Großwärmepumpen und Tiefengeothermie können einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wärmenetze und zum Gelingen der Energiewende leisten und den Erdgasbedarf reduzieren. Tiefengeothermie und Umweltwärme sind heimisch verfügbar und können daher die Abhängigkeit der Wärmeversorgung von Energieimporten reduzieren.

Die Bundesregierung ist gefordert,

  • ein Explorationsprogramm für die Tiefengeothermie aufzulegen und sämtliche Daten über Ausdehnung und Verteilung geothermischer Potenziale zur Verfügung zu stellen,
  • einen mit adäquaten Mitteln ausgestatteten Fonds zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos bei Tiefengeothermieprojekten einzurichten,
  • Großwärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl größer 2,0 von sämtlichen Umlagen, der Stromsteuer und befristet von Netzentgelten zu befreien.