Wärmenetze in den Städten ausbauen

Energiewirtschaft, Recht & Politik / Energiewende & Politik / Klimaschutz & Versorgungssicherheit mit Fernwärme / Wärmenetze in den Städten ausbauen

Wärmenetze in den Städten ausbauen

Der Ausbau der Wärmenetze ist ein weiterer zentraler Baustein zur Senkung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor. Schon heute ist Fernwärme fast in jeder Stadt in Deutschland anzutreffen. Über die Infrastruktur werden 14 % des deutschen Wohnungsmarkts mit Wärme versorgt, bis 2030 können es bereits bis zu 30 % sein. AGFW fordert daher:

Wärmelieferverordnung - Hemmnisse beseitigen

Das Mietrecht und die Wärmelieferverordnung erschweren derzeit eine Verdichtung von klimafreundlichen Wärmenetzen. Da die Wärmelieferverordnung nicht mehr zeitgemäß ist, sollte sie ersatzlos gestrichen werden, um den Ausbau der Wärmenetze voranzubringen.

Verdichtung der Wärmenetze voranbringen

Das Mietrecht und die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) erschweren derzeit nicht nur generell den Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand, sondern auch eine Verdichtung von klimafreundlichen Wärmenetzen. So führt die Systematik der WärmeLV dazu, dass bestehende alte und fossile Einzelheizungen nicht gegen moderne und CO2-sparende Heizungstechnologien ersetzt werden können. Stark vereinfacht heißt das, dass der Anschluss an ein Wärmenetz für den Mieter keine höheren Wärmekosten verursachen darf als in den drei vorhergehenden Jahren. Im Ergebnis führt das dazu, dass in einem Umfeld von derzeit niedrigen Heizkosten und zukünftig steigender CO2-Preise, eine Umstellung auf klimafreundliche Wärmenetze sozial und wirtschaftlich nicht darstellbar ist und so klimaschädliche Lock-in-Effekte bedingt werden.

Die in 2013 entwickelte Verordnung entspricht auch nicht mehr der Realität. Schon heute dürfen Ölheizungen und voraussichtlich ab 2024 auch keine reinen Erdgasheizungen mehr eingebaut werden. Ab 2026 dürfen alte Ölheizungen nicht mehr ersetzt werden und auch Erdgasheizungen werden diesem Beispiel perspektivisch folgen. Damit entfällt die Grundlage für das Berechnungsverfahren, bzw. die WärmeLV, denn sie referenziert auf eben diese fossilen Gebäude-Heizungstechnologien als Kostenvergleichsmaßstab für eine moderne Wärmeversorgung. Im Ergebnis sollte die WärmeLV schon heute ersatzlos gestrichen werden.

Die Bundesregierung ist gefordert,

  • die Wärmelieferverordnung sofort und ersatzlos zu streichen. Alternativ sollte die Fernwärme in der WärmeLV bessergestellt werden.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Diskriminierung aufheben

Das neue BEG begünstigt Einzelheizungen und verhindert den Anschluss an die Fernwärme. Um ein Level-playing-field herzustellen, sollten die Bewertungs- und Förderkriterien für Fernwärme angepasst werden.

Fernwärme in der BEG angemessen berücksichtigen

Das BEG ist ein wichtiges Instrument, um CO2-Emissionen und Wärmeverbrauch im Gebäudebereich nachhaltig zu senken. Mit der jetzt anstehenden Überarbeitung des Programmes muss – angesichts knapper Mittel – die Förderung stärker auf jene Bereiche konzentriert werden, in denen tatsächlich Emissionsminderungen erreicht werden. Dazu zählen systemische Lösungen, insbesondere die Fernwärme.

In der BEG sind die Förderkriterien jedoch auf einzelne Gebäudelösungen zugeschnitten und verlangen daher hohe Anteile erneuerbarer Energien. Für Fernwärmesysteme ist diese Anforderung jedoch oftmals nicht erfüllbar, versorgen sie doch mehrere Bestandsgebäude gleichzeitig. Der Hebel der Fernwärme ist damit bei der Umstellung auf erneuerbare und klimaneutrale Energien ungleich größer, allerdings auch der zeitliche und wirtschaftliche Aufwand für den Versorger. Es bedarf daher eines grundlegend anderen Bewertungs- und Anforderungsmaßstabes.

Die Bundesregierung ist gefordert,

  • die Förderung von Anschlüssen an Gebäude- oder Wärmenetze in allen BEG-Teilprogrammen vorbehaltlos zu gewähren,
  • die Fördersätze für Anschlüsse an Gebäude- und Wärmenetze, die die Anforderungen an den Erneuerbaren-/Abwärme-Anteil bereits erfüllen oder alternativ einen nach BEW geförderten Transformationsplan vorweisen um 5 Prozentpunkte zu erhöhen,
  • nach Inkrafttreten der BEW eine 24-monatige Übergangsfrist zur Vorlage eines solchen Plans in der BEG zu verankern,
  • die FW 309-5 als Nachweisverfahren für den Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme in Wärme- & Gebäudenetzen in der BEG sowie den technischen FAQs ausnahmslos anzuerkennen.

 

Wärmeplanung konsequent einführen - effizienten Klimaschutz ermöglichen

Wärmeplanung ist von zentraler Bedeutung für das Gelingen des Klimaschutzes in den Kommunen. Sie ist konsequent anzuwenden, umsetzungsorientiert zu konzipieren und weiter zu fördern.

Ausbau und Transformation der Fernwärme vorausschauend begleiten

Die kommunale Wärmeplanung nach bundeseinheitlichen Standards ist von herausragender Bedeutung für erfolgreichen Klimaschutz in unseren Städten, denn sie begleitet nicht nur den Transformationsprozess der nächsten zwei bis drei Jahrzehnte, sondern schafft bei richtiger Ausgestaltung auch gesellschaftliche Akzeptanz.

Konstanz und Konsequenz sind in der Wärmeplanung wichtige Erfolgsfaktoren, insbesondere mit Blick auf die langen Investitionszyklen in der Wärmeversorgung. Denn angesichts des Ziels den Gebäudesektor bis 2045 zu dekarbonisieren, können Fehlplanungen von heute ein langfristiges Hemmnis für notwendige Veränderungen darstellen.

Eine effektive Wärmeplanung sollte in erster Linie als umsetzungsorientiertes Instrument konzipiert werden. Die im Rahmen der Wärmeplanung getroffenen Entscheidungen zur Zielsetzung für die zukünftige Wärmeversorgung der einzelnen Quartiere, Stadtteile oder Regionen können als Grundlage für anschließendes verbindliches Verwaltungshandeln dienen.

Die Bundesregierung ist gefordert,

  • die kommunale Wärmeplanung umsetzungsorientiert und möglichst technologieoffen zu gestalten,
  • neben einer kommunalen auch eine gemeinsame regionale Wärmeplanung zu ermöglichen,
  • als Mindeststandards für kommunale und regionale Wärmepläne den von den Regelsetzern definierten Stand der Technik anzuwenden und Anforderungen nach Größe und regionalen Gegebenheiten der Kommunen zu differenzieren,
  • sämtliche potenziellen Synergieeffekte zwischen kommunaler Wärmeplanung und den Transformationsplänen der BEW zu heben.