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AGFW-Stellungnahme zur Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz

22.08.2024
Der AGFW nahm anlässlich der Verbändeanhörung zur Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) Stellung. Die Novelle dient der Umsetzung europäischer Vorgaben aus der neuen EU-Emissionshandelsrichtlinie.

Am 29. Juli 2024 hatte das BMWK einen Referentenentwurf zur Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) zur Anpassung an die jüngste EU-Emissionshandelsrichtlinie (ETS-RL) vorgelegt. Der AGFW hat am 14. August 2024 mit einer Stellungnahme an der Verbändebeteiligung teilgenommen. Zentrale Neuerung ist die Einführung eines europäischen Brennstoffemissionshandels (ETS-2) für die Sektoren Gebäude und Verkehr in die Systematik des TEHG. Das bisherige nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wird voraussichtlich im Jahr 2026 auslaufen. An dessen Stelle tritt voraussichtlich ab dem Jahr 2027 der ETS-2.

Der AGFW setzt sich gegen eine vorzeitige Aufnahme der Verbrennung von Siedlungsabfällen in den Emissionshandel (ETS-1) ein. Ein vorzeitiger Einbezug würde die Wettbewerbssituation von TAB-Anlagen massiv verschlechtern und TAB-Abwärme im Vergleich zu anderen Wärmequellen verteuern. TAB-Abwärme ersetzt fossile Brennstoffe wie Erdgas und Kohle und trägt schon heute einen wertvollen Beitrag zur Dekarbonisierung der Fernwärme in Deutschland bei.

Außerdem plädieren wir für eine Überarbeitung des Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG). Das Gesetz regelt die Aufteilung der bei der Beheizung anfallenden Kosten für CO2-Emissionen zwischen Vermieter und Mieter. Die TEHG-Novelle wäre der ideale Zeitpunkt, um auch die größten Probleme des CO2KostAufG anzupassen.

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