Beschluss des EU-Ministerrats zur Förderung der Geothermie

Bei einem Treffen des EU-Ministerrats am 16. Dezember 2024 wurde ein für die Fernwärme relevanter Beschluss zu Geothermie von den Energieministern der EU-Mitgliedstaaten einstimmig angenommen. Das Dokument mit dem Titel „Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung geothermischer Energie“ war ein zentrales Projekt der scheidenden ungarischen Ratspräsidentschaft. Es wird dabei auf die generelle Nutzung geothermischer Energie und somit auf die Bereiche Wärme, Kälte, Strom und Energiespeicher eingegangen.
Die Schlussfolgerungen selbst haben keine gesetzgeberische Wirkung. Jedoch fordert der Rat die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten eindringlich dazu auf, geothermische Energie innerhalb der EU stärker zu nutzen und gesetzgeberisch sowie finanziell zu fördern. Dazu werden konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung des Einsatzes geothermischer Energie, aber auch finanzielle Instrumente zur deren Förderung aufgelistet. Besonders hervorgehoben werden dabei Garantieregelungen zur Risikoabsicherung von Geothermiebohrungen, der Ausbau von Datenbanken zu geologischen Daten sowie beschleunigte und vereinfachte Genehmigungsverfahren für Geothermieprojekte.
Bereits im Januar 2024 beschloss das EU-Parlament einen Initiativbericht zur stärkeren Nutzung von Geothermie in der EU mit ähnlichen Forderungen. Somit wurde von Seiten des Rats und des Parlaments der EU immenser Druck auf die EU-Kommission aufgebaut. Nun ist abzuwarten, in welcher Form diese konkrete Gesetzesvorhaben zur Förderung der Geothermie vorlegen wird. Möglicherweise könnte dies im Rahmen eines „Aktionsplans für den Wärmesektor“ des neuen EU-Energiekommissars, Herrn Dan Jørgensen, in der ersten Hälfte des Jahres 2025 erfolgen.
Ein erhöhter Fokus von EU und Mitgliedstaaten auf die Geothermie ist aus Sicht der Fernwärme eindeutig zu begrüßen. Von beschleunigten Genehmigungsverfahren und finanziellen Absicherungsinstrumenten für Geothermieprojekte könnten auch zahlreiche deutsche Fernwärmeversorgungsunternehmen in den nächsten Jahren profitieren. Der AGFW hatte sich bereits auf europäischer und nationaler Ebene stark für beschleunigte Genehmigungsverfahren und Risikoabsicherungsmaßnahmen für Geothermie eingesetzt.
National wurden bisher zwei Vorhaben diskutiert. Einerseits das „Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern“, für das seit September 2024 ein konkreter Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorliegt. Andererseits wird bereits seit über zwei Jahren ein nationales Instrument zur finanziellen Absicherung des Fündigkeitsrisikos von Geothermieprojekten erwogen. Mit einer Umsetzung der Vorhaben ist in dieser Legislatur leider nicht mehr zu rechnen. Aufgrund des Diskontinuitätsprinzips muss vom neuen Bundestag ein gänzlich neuer Anlauf genommen werden. Wir werden Sie zu konkreten Ergebnissen auf europäischer und nationaler Ebene auf dem Laufenden halten.