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BGH zur Anpassung von Preisänderungsklauseln im Wege der öffentlichen Bekanntgabe

24.03.2022
Der BGH hat mit Urteil vom 26. Januar 2022, Az. VIII ZR 175/19, entschieden, dass Fernwärmeversorger berechtigt und verpflichtet sind, ihre Preisänderungsklauseln im Wege der öffentlichen Bekanntgabe an veränderte Umstände anzupassen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 4 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV. Dies gilt nicht nur für Änderungen, die vor Inkrafttreten des neuen § 24 Abs. 4 S. 4 AVBFernwärmeV am 5. Oktober 2021.

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